KAISERSLAUTERN - Der Gewerkschaftsbund DGB veranstaltet am Montag die traditionellen Kundgebungen zum 1. Mai. Auf der zentralen in Kaiserslautern spricht Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Ein wichtiges Thema der Arbeitnehmer-Vertreter: Wie sieht die Arbeit der Zukunft aus?
Die Digitalisierung verändere die Arbeitswelt, sagt der DGB-Vorsitzende in Rheinland-Pfalz, Dietmar Muscheid. Vor diesem Hintergrund müssten die Gewerkschaften „noch mehr für Mitbestimmungsregelungen und mehr Tarifbindung im Land kämpfen“.
Nach DGB-Zahlen haben drei von vier Arbeitnehmern, die von der Digitalisierung betroffen sind, keinen Einfluss darauf, wie die digitale Technik am Arbeitsplatz eingesetzt wird. Fast die Hälfte der Befragten sehen sich „oft“ oder „sehr häufig“ der digitalen Technik „ausgeliefert“.
Widerspruch gibt es von den Unternehmerverbänden: „Die Forderung nach einer betrieblichen Mitbestimmung 4.0 ist verlogen“, sagt Werner Simon, Hauptgeschäftsführer des Dachverbands LVU. Die Arbeitgeber wollten die Digitalisierung nicht nutzen, um die bestehenden Rechte der Betriebsräte auszuhebeln. Es sei der DGB, der sich weigere, dass auf dieser Ebene mehr entschieden werde.
Unterschiedliche Interessen bei Regelungen zu Teilzeit
Unterschiedliche Interessen gebe es auch beim Thema flexiblere Arbeitszeiten, meint die rheinland-pfälzische Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD). Sie nimmt an der Mainzer 1. Mai-Kundgebung teil. Und in der Tat: Der DGB fordert „Arbeitszeitsouveränität für Beschäftigte“, Arbeitszeitkonten müssten flexibler werden.
Es müsse ein „Recht auf befristete Teilzeit“ geben, teilt der DGB mit. Zudem müssten Arbeitnehmer entlohnt werden, wenn sie wegen „gesellschaftlich notwendiger Tätigkeiten“ ihre Arbeitszeit reduzieren müssen – etwa, wenn sie Angehörige pflegen. Außerdem fordert der DGB, dass Arbeitgeber die Zeit protokollieren müssten, die Arbeitnehmer außerhalb des Betriebs arbeiten.
Gegen die befristete Teilzeit spricht sich Simon aus: „Ein willkürliches Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit beziehungsweise ein Recht auf beliebige befristete Teilzeit ist im echten Arbeitsleben unmöglich.“ Die Betriebe schafften schon heute für ihre Beschäftigten individuelle Lösungen. „Das kann ein allgemeines Gesetz nur schlechter“, so Simon. Die Aussagen des DGB sieht der LVU-Geschäftsführer daher als widersprüchlich an: „Zur Überbrückung der befristeten Teilzeit der einen müssen Arbeitgeber die jeweiligen Vertretungen auf Teilzeit und befristet einstellen. Das aber beschimpft der DGB Gewerkschaft doch gerade als prekär.“