Maskenpflicht: Neuer Hygieneplan für Schulen

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Schüler mit Mund- und Nasenmasken in einem Klassenraum.  Symbolfoto: dpa
© Symbolfoto: dpa

Das rheinland-pfälzische Bildungsministerium hat den Hygieneplan aktualisiert. Darin steht, welche Masken geeignet sind wann sie getragen werden müssen.

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MAINZ. Das rheinland-pfälzische Bildungsministerium hat den Hygieneplan für die Schulen erneuert und auch die Empfehlungen zum Verhalten bei Erkältungssymptomen neu gefasst. Im Hygienepapier wurden detaillierte Hinweise zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung aufgenommen, wie eine Sprecherin zum Wochenbeginn erläuterte. Außerdem enthält der Plan Empfehlungen zum Sport- und Musikunterricht.

Masken müssen eng anliegen

Für den Schulbetrieb geeignet sind demnach Mund-Nasen-Bedeckungen, "die als textile Barriere aus handelsüblichen Stoffen Mund und Nase vollständig bedecken und sowohl an Nase, Wangen und Kinn eng anliegen". Nur ergänzend zugelassen sind Gesichtsvisiere aus Kunststoff, da sie keine Filterwirkung bieten. Zu FFP2-Masken wird empfohlen, diese "allenfalls temporär in besonderen Situationen" zu tragen, etwa bei Erster Hilfe. Damit Lehrkräfte in Bedarfsfällen darauf zurückgreifen können, wurden den Schulen FFP2-Masken zur Verfügung.

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Einschränkungen im Musikunterricht

Sportunterricht kann im Freien weiterhin regulär ohne Maske, aber mit Abstand stattfinden. In Innenräumen ist sporttheoretischer Unterricht mit Maske möglich. Praktischer Musikunterricht ist möglich - aber nur, wenn dabei eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden kann. Singen und das Musizieren mit Blasinstrumenten sollten daher nicht unterrichtet werden.

In dem auch für Kitas gedachten "Schnupfenpapier" heißt es nun, dass Kinder mit einem Schnupfen mindestens 24 Stunden zu Hause behalten werden sollen. Wenn es ausschließlich bei der triefenden Nase bleibt und keine weiteren Symptome hinzukommen, kann das Kind die Einrichtung auch wieder besuchen.

Von dpa