Der Trierer Bischof muss einer Mitarbeiterin des Bistums wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Arbeitsgericht entschieden. Zum Prozess...
Trier (dpa/lrs) - . Der Trierer Bischof Stephan Ackermann ist zur Zahlung von 20 000 Euro Schmerzensgeld an eine wegen Missbrauchs traumatisierte Mitarbeiterin des Bistums Triers verurteilt worden. Es sei unstreitig, dass der Bischof den Klarnamen der unter dem Pseudonym Karin Weißenfels bekannten Frau in einer Videokonferenz im März 2022 mit 35 bis 40 Bistumsmitarbeitenden genannt habe, sagte Richterin Kathrin Thum am Mittwoch am Arbeitsgericht Trier.
Damit habe Ackermann „eine erhebliche Berührung der persönlichen Belange“ der Frau bewirkt und deren Persönlichkeitsrechte verletzt. Es sei auch kein „fahrlässiger Versprecher“ des Bischofs gewesen, sondern er habe den Namen bewusst erwähnt, sagte sie. „Die Dinge sind unstreitig“, sagte der Anwalt des Bischofs, Christoph Legerlotz, zur Nennung des Klarnamens.
Die Frau hatte in ihrer Klage angegeben, sie sei durch die Nennung ihres wahren Namens durch den Bischof retraumatisiert worden. Ackermann hatte sich danach bei der Frau entschuldigt und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet.
Eine gütliche Einigung im Vorfeld zur Beilegung des Streits war gescheitert. Das Gericht hatte für den Termin am Mittwoch das persönliche Erscheinen des Bischofs angeordnet. Er war aber nicht erschienen und hatte stattdessen den Juristen des Bistums mit Vollmacht geschickt. „Das ist ein ganz normaler prozessualer Vorgang“, sagte Anwalt Legerlotz zur Begründung.
Der Anwalt der Klägerin, Oliver Stegmann, bezeichnete das Nicht-Erscheinen des Bischofs „enttäuschend“. Der Bischof entziehe sich dadurch „fortgesetzt seiner Verantwortung als oberster Hirte“, sagte er. Die Klägerin dagegen war zum Prozess gekommen: mit Mundschutz, Kopftuch und Sonnenbrille, sodass sie nicht erkannt werden konnte.
Die Frau war vor rund 30 Jahren als Gemeindeangestellte ihrem Pfarrer jahrelang sexuellen Übergriffen ausgesetzt. Als sie schwanger wurde, wurde sie von Geistlichen zur Abtreibung gedrängt. Der Fall sei als Missbrauchsgeschehen Ende der 1980er anerkannt, sagte Thum.
Ein erneuter Vergleichversuch der Richterin blieb am Mittwoch erfolglos. „Der Betrag ist nicht in erster Linie das, um das es der Klägerin geht“, sagte Stegmann. Sie wolle daher ein Urteil, „auch um die Rechtswidrigkeit aktenkundig zu machen“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Bistum Trier teilte nach der Entscheidung mit, der Bischof und das Bistum akzeptierten das Urteil. „Bischof Ackermann wird den Geldbetrag zahlen“, hieß es einer Stellungnahme. Von Seiten der Klägerin teilte der Anwalt mit: „Wir sind zufrieden. Wir haben ja voll gewonnen.“
Wegen Verletzung des Datenschutzes in dem Fall hatte das Katholische Datenschutzzentrum in Frankfurt/Main dem Trierer Bischof vor wenigen Wochen eine Schulung in Sachen Datenschutz verordnet. Die Schulung sei bereits erfolgt, teilte die Sprecherin des Bistums in Trier mit. Die Fristsetzung sei bis Ende September gewesen.
Die datenschutzrechtliche Beschwerde der Frau sei berechtigt gewesen, sagte die Leiterin des Datenschutzzentrums, Ursula Becker-Rathmair. Das Zentrum hatte eine Schulung des Bischofs und der Bistumsleitung vor allem „unter besonderer Berücksichtigung von Verschwiegenheitsverpflichtungen und deren strafrechtlicher und strafprozessrechtlicher Relevanz“ für nötig gehalten.