Der hessische SPD-Landtagsabgeordnete muss wegen eines gefälschten Parkausweises 12.800 Euro bezahlen.
Wiesbaden. Der hessische SPD-Landtagsabgeordnete Marius Weiß ist wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Wie das Amtsgericht Wiesbaden auf Nachfrage bestätigte, wurde gegen den 48-jährigen, stellvertretenden Vorsitzender seiner Fraktion, ein Strafbefehl über eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 160 Euro verhängt. Weiß muss demnach 12.800 Euro bezahlen. Zuerst hatte am Montag die „FAZ“ über den Schuldspruch berichtet.
SPD-Politiker gilt nicht als vorbestraft
Landläufig gelten Verurteilte ab einer Höhe von mehr als 90 Tagessätzen als vorbestraft. Der SPD-Politiker hatte bereits im Vorfeld angekündigt, die Entscheidung „ohne Wenn und Aber“ zu akzeptieren. Jurist Weiß hatte einen speziellen Parkausweis, mit dem Parlamentarier auch während der Sitzungswochen des Landtages in der Tiefgarage des Hauses parken können, für seine Ehefrau kopiert, die als Justiziarin bei der SPD-Landtagsfraktion arbeitet und mit dem gefälschten Ausweis auch während der Plenarwoche im Landtag parken konnte.
Im Umfeld des Landtages hieß es, Weiß sei mehrfach auf sein Fehlverhalten hingewiesen worden, habe sich allerdings uneinsichtig gezeigt. Aufgrund einer Strafanzeige nahm schließlich die Wiesbadener Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen Urkundenfälschung auf, was im März herauskam. Weiß hatte sich nie konkret zu den Vorwürfen geäußert, jedoch gegenüber dem Kreisverband Rheingau-Taunus, dessen Vorsitzender er ist, und seiner Fraktion erklärt, für seinen „Fehler“ geradestehen zu wollen. Zwischenzeitlich hatte der Anwalt des Politikers die Einstellung des Ermittlungsverfahrens beantragt.
Kritik am „Deal“ mit der Staatsanwaltschaft
Der „Deal“, mit dem Weiß ein mögliches Hauptverfahren mit großer öffentlicher Aufmerksamkeit im zeitlichen Umfeld der Landtagswahl erspart blieb (siehe Infobox), hatte bei CDU und Grünen Kritik hervorgerufen – auch dass die SPD-Landesvorsitzende und -Spitzenkandidatin Nancy Faeser sich nicht öffentlich zu dem Vorfall einließ. Weiß wurde beim Parteitag in Hanau im Juni auf der Landesliste auf Platz 14 gewählt. Ursprünglich war Platz 8 für den Idsteiner vorgesehen. Faeser selbst soll sich schließlich dafür eingesetzt haben, Weiß „herunterzustufen“. Platz 14 gilt immer noch als sehr aussichtsreich für einen Wiedereinzug in den hessischen Landtag. Diesen hatte Weiß in seinem Wahlkreis stets über die Landesliste erreicht, das Direktmandat holte jeweils Innenminister Peter Beuth (CDU), der bei der Wahl am 8. Oktober nicht mehr antreten wird.
Um seinen – teils arg verstimmten – Kollegen in der SPD-Landtagsfraktion entgegenzukommen, hatte der Haushaltspolitiker Weiß im Juni erklärt, auf den Vorsitz im Untersuchungsausschuss des Landtages zum rassistischen Terrorattentat von Hanau zu verzichten, den er seit Sommer 2021 geleitet hatte. Der Schritt wurde auch vom politischen Gegner respektiert, aber als zu spät kritisiert. Im Juli wurde Weiß’ Immunität als Abgeordneter formal aufgehoben, die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin den Strafbefehl. Dieser wurde laut der Sprecherin des Wiesbadener Amtsgerichtes am Freitag verhängt.