Die Corona-Regeln für Silvester in Hessen

aus Coronavirus-Pandemie

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Der Verkauf von Feuerwerks- und Knallkörpern ist 2020 nicht erlaubt. Foto: dpa

Party, Feuerwerk, Alkohol: Was an Silvester sonst üblich ist, wird 2020 weitgehend verboten. In vielen Kommunen dürfen die Bürger in der Nacht noch nicht einmal das Haus verlassen.

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HESSEN. Wegen der Corona-Pandemie dürfte Silvester in diesem Jahr deutlicher ruhiger in Hessen ausfallen. Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren bleiben bestehen, Alkohol darf in der Öffentlichkeit nicht getrunken werden, vielerorts sind Raketen und Böller verboten. Ein Überblick über die wichtigsten Regeln zum Jahreswechsel in Hessen.

Gelten die Kontaktbeschränkungen an Silvester unverändert?

Im Gegensatz zu Weihnachten gibt es keine Ausnahmen zu den sonst üblichen Regeln. In der Öffentlichkeit sind nur Treffen von maximal fünf Menschen aus zwei Hausständen zulässig. Dazugehörige Kinder bis zum Alter von 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Für Feiern zu Hause wird die Einhaltung der Regeln "dringend empfohlen".

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Gibt es Ausnahmen von der nächtlichen Ausgangsbeschränkung?

Auch für die letzte Nacht des Jahres heißt es für die Menschen in den Landkreisen mit nächtlicher Ausgangssperre: Ab 21 Uhr darf die Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen werden. Für Heiligabend und die Weihnachtsfeiertage war die Uhrzeit nach hinten verlegt worden, dies ist an Silvester nicht der Fall. In den betroffenen Regionen dürfen die Menschen erst wieder am Neujahrsmorgen ab 5 Uhr auf die Straße.

Die Ausgangsbeschränkungen gelten in etlichen hessischen Landkreisen und Städten, etwa in den Kreisen Bergstraße, Limburg-Weilburg, Waldeck-Frankenberg, Main-Kinzig, Gießen, Darmstadt-Dieburg und Offenbach. Hingegen hoben der Kreis Groß-Gerau und der Rheingau-Taunus-Kreis wegen des Rückgangs der Neuinfektionszahlen ihre Ausgangssperren auf.

Darf an Silvester und Neujahr in der Öffentlichkeit Alkohol getrunken werden?

Ein klares Nein. Bereits seit Mitte Dezember ist der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten - daran ändert sich Silvester nichts. Auch am ersten Tag des neuen Jahres darf nicht auf der Straße mit Alkohol angestoßen werden. In der Landeshauptstadt Wiesbaden gelten noch strengere Regeln: Dort darf ab dem frühen Abend etwa in Gaststätten, Kiosken und Tankstellen kein Alkohol mehr nach draußen verkauft werden.

Dürfen Feuerwerk und Böller gezündet werden?

Der Verkauf von Feuerwerk und Knallkörpern ist dieses Jahr verboten, vielerorts darf zudem auch an den Beständen vom letzten Jahr nicht gezündelt werden. Welche Orte das sind, ist die Sache der jeweiligen Kommune. So haben etwa Frankfurt und Offenbach ein Feuerwerksverbot für etliche Bereiche innerhalb der Stadt ausgesprochen. Zudem wird in Frankfurt das Betreten der schmalen Fußgängerbrücken Eiserner Steg und Holbeinsteg in der Silvesternacht untersagt.

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In Kassel ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Beispiel in der Karlsaue, dem Umfeld des Schlosses Orangerie und des Schlosses Wilhelmshöhe sowie des Kasseler Wahrzeichens Herkules verboten. Auch etwa in den Landkreisen Groß-Gerau, Kassel, Gießen und Main-Kinzig darf das neue Jahr nicht mit einem Feuerwerk begrüßt werden.

Wird die Einhaltung der Regeln kontrolliert?

Polizei und Ordnungsamt haben Kontrollen angekündigt, vor allem auf den an Silvester beliebten öffentlichen Plätzen. Bei Verstößen etwa gegen die Ausgangssperre droht ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit, die Höhe wird von den Kreisen selbst festgelegt und variiert daher.

Von dpa