Mit ihrer Beschwerde gegen die Berechnung der Sitze im hessischen Landtag ist die AfD am Montag gescheitert. Die Berechnung der Mandate sei eindeutig, urteilte das Gericht.
WIESBADEN. Die hessische AfD ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das Wahlrecht gescheitet. Der Staatsgerichtshof des Landes wies einen entsprechenden Antrag der Fraktion am Montag zurück. Die AfD hatte eine aus ihrer Sicht fehlerhafte Berechnung der Anzahl der Sitze nach der Wahl im Oktober 2018 moniert und argumentiert, dem Landtag müssten 138 anstatt 137 Abgeordnete angehören.
Damit wäre mit jeweils 69 Mandaten zwischen der schwarz-grünen Regierungskoalition und der Parlamentsopposition ein Patt entstanden.
Das hessische Verfassungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Berechnung der Mandate eindeutig und damit nicht zu beanstanden sei.