Nach vielen Diskussionen gilt sie nun: die bundeseinheitliche Corona-Notbremse. Wir zeigen stets aktuell und interaktiv, wo sie gerade greift und welche Regeln dann gelten.
MAINZ. Nach einem lange andauernden Flickenteppich aus unterschiedlichen Länderregelungen ist die Corona-Notbremse inzwischen Teil des Infektionsschutzgesetzes. Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Ansteckungen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner, in einer Stadt oder einem Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen höher als 100 liegt, gelten ab dem übernächsten Tag härtere Regeln. Diese werden erst wieder gelockert, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter den Wert von 100 fällt. Dann treten die Maßnahmen am übernächsten Tag außer Kraft.
Weitere Verschärfungen gibt es im Handel ab einem Wert von 150, härtere Auswirkungen auf Schulen und Kitas treten bei einem Wert von 165 in Kraft. Hier erfahren Sie, was wann mit der Corona-Notbremse gilt.
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