Corona-Verordnung: Genesenenstatus gilt nur noch drei Monate
Knapp sieben Millionen Deutsche haben eine Corona-Infektion durchgemacht, doch nicht alle profitieren davon, wenn es um die Quarantäne-Regeln oder 2G-plus geht. Was aktuell gilt.
BERLIN. Am vergangenen Wochenende ist die Verordnung zur Änderung der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Corona-Einreiseverordnung in Kraft getreten. Darin werden grundsätzliche Ausnahmen von Quarantäne und Isolation aufgrund von Impfung und Genesung definiert. Demnach sind Kontaktpersonen von Covid-Infizierten, die eine Auffrischungsimpfung vorweisen können, von der Quarantäne ausgenommen. Dazu sind insgesamt drei Impfungen erforderlich. Immerhin knapp sieben Millionen Menschen haben aber auch inzwischen eine Corona-Erkrankung durchgemacht und einen natürlichen Immunschutz erlangt. Dennoch gelten nicht alle davon noch als genesen.
Wie lange gilt man als genesen? Seit dem 15. Januar gilt der Status als Genesener nur noch für drei Monate nach der Erkrankung. Laut Robert-Koch-Institut muss für einen gültigen Genesenennachweis das Datum des positiven PCR-Testergebnis mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegen.
Welche Ausnahmen von der Quarantäne gelten für Genesene? Personen, die von einer Covid-Erkrankung genesen aber nicht geimpft sind, sind für drei Monate von der Quarantäne befreit, so das Bundesgesundheitsministerium. Von der Quarantäne dauerhaft befreit sind Genesene, die nach der Covid-Erkrankung eine oder zwei Impfungen erhalten haben, sowie Personen, die sich nach der ersten Impfung mit Corona infiziert haben und danach noch eine Impfung erhalten haben. Zudem sind Personen, die einen Impfdurchbruch hatten – die also zuerst eine oder zwei Impfungen erhalten haben und sich dann infiziert haben – ebenfalls dauerhaft von der Quarantäne befreit.
Was gilt bei der 2G-plus-Regel für Genesene? Angepasst wurde auch die 2G-plus-Regel in der Corona-Bekämpfungsverordnung. Danach entfällt die Testpflicht für frisch Genesene, deren Zweitimpfung beziehungsweise Genesung nicht länger als drei Monate zurückliegt. Genesene, die zusätzlich zweimal geimpft wurden, haben ohne Test und ohne zeitliche Begrenzung überall dort Zugang, wo die 2G-plus-Regel gilt. In Hessen gilt zudem für Personen, die genesen und frisch einmal geimpft wurden, dass sie maximal drei Monate von der Testpflicht ausgenommen sind.
Wie lange hält der Immunschutz von Genesenen? Erst Anfang Dezember hatte die Gesellschaft für Virologie ihre Stellungnahme zur Immunität von Genesenen aktualisiert. Aufgrund verschiedener Studien mit widersprüchlichen Ergebnissen könne nicht mehr davon ausgegangen werden, dass der Immunschutz von Genesenen ein Jahr anhalte. Die Virologen empfahlen im Dezember, dass sich bis zur weiteren Klärung der Sachlage Personen mit durchgemachter Corona-Infektion in der Regel sechs Monate nach der Infektion impfen lassen sollten.
Das Robert-Koch-Institut begründet nun die Verkürzung auf drei Monate, mit der aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission vom 21. Dezember. Danach sollen Personen, die eine Corona-Infektion durchgemacht haben, eine einmalige Impfstoffdosis im Abstand von mindestens drei Monaten zur Infektion erhalten. Wissenschaftlich begründet wird diese Empfehlung mit dem Auftreten der Omikron-Variante. So haben erste Analysen aus Großbritannien auf eine im Vergleich zur Delta-Variante höher Übertragbarkeit sowie auf ein erhöhtes Risiko für eine Reinfektion hingedeutet.