Am Wochenende wurden die Regeln zu Ausnahmen von 2G-plus-Angeboten und Quarantäne geändert. Das trifft vor allem diejenigen überraschend, die mit dem Janssen-Vakzin geimpft wurden.
Von Ute Strunk
Reporterin Politik
Eine Spritze und eine Ampulle des Impfstoffs von Johnson & Johnson gegen das Coronavirus liegen auf einer Verpackung des Impfpräparats.
(Foto: dpa)
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BERLIN - Viele Menschen haben sich im vergangenen Sommer für die Impfung mit dem Janssen-Vakzin von Johnson & Johnson entschieden – auch deshalb, weil man damit nur eine Impfdosis für die Grundimmunisierung benötigt hat. Weil der Impfstoff im Unterschied zu den anderen Impfstoffen jedoch eine vergleichsweise geringe Wirksamkeit gegenüber der Delta-Variante aufwies, empfahl dann die Ständige Impfkommission seit Oktober eine zusätzliche Dosis eines mRNA-Impfstoffs zu verabreichen. Johnson & Johnson-Geimpfte benötigen demnach vier Wochen nach der Erstimpfung mit Johnson & Johnson eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff, um die Grundimmunisierung zu haben.
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Seit dem Wochenende gibt es eine weitere Änderung: Nun benötigen alle Geimpften insgesamt drei Impfungen, um als geboostert zu gelten – auch diejenigen, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden.
Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt die Auffrischung inzwischen ab drei Monate nach der Grundimmunisierung – und für diese sind laut Bundesgesundheitsministerium zwei Impfungen notwendig – egal mit welchem Impfstoff. Zudem sollen auch Genesene zur Vervollständigung ihrer Grundimmunisierung eine Impfstoffdosis im Abstand von drei Monaten zur Infektion erhalten.
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Sowohl Geimpften als auch Genesenen über 18 Jahren empfiehlt die Stiko eine Auffrischung nach der Grundimmunisierung. Daher ist auch für mit Johnson & Johnson Geimpfte nach drei weiteren Monaten eine zweite Dosis mit einem mRNA-Impfstoff notwendig. Geboostert heißt bei Johnson & Johnson also einmal Johnson & Johnson und zweimal mRNA.
Diese Regelung wurde vielfach kritisiert – vor allem, weil sie so überraschend käme und „klammheimlich“ am Wochenende in Kraft getreten sei. Für Johnson & Johnson-Geimpfte würden sich nun die Regeln verschärfen, da sie nun ganz plötzlich nicht mehr von Quarantäneregelungen sowie von der Testpflicht gemäß der 2G-plus-Regel befreit seien.
Das trifft jedoch nur auf diejenigen zu, deren Grundimmunisierung (einmal Johnson & Johnson, einmal mRNA) schon mehr als drei Monate zurückliegt. Alle Personen, die frisch doppelt geimpft wurden, haben ab dem 15. Tag nach der Zweitimpfung bis zum 90. Tag Zugang zu den 2G-plus-Angeboten und sie sind in diesem Zeitfenster auch von der Quarantäne befreit.
Wer dann nach drei Monaten die empfohlene Booster-Impfung machen lässt, gilt ab dem Tag der dritten Impfung als dreifach geimpft (einmal Johnson & Johnson, zweimal mRNA) und ist somit unbegrenzt von der Quarantäne befreit.
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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 18.01.2022 um 12:50 Uhr publiziert.