In einigen Corona-Hotspots dürfen sich die Menschen teils nur noch eingeschränkt bewegen. Mit einem neuem Werkzeug kann nun jeder den 15-Kilometer-Radius für seinen Ort bestimmen.
REGION. Diese neue Regel hat viele verunsichert – und für Diskussionen gesorgt. Auf ihrem letzten Treffen haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen beschlossen, dass der Bewegungsradius von Menschen in Corona-Hotspots eingeschränkt werden soll. Als Hotspot gelten Städte und Kreise, in denen der Inzidenzwert, also die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen, höher als 200 liegt.
In den meisten betroffenen Regionen verbietet die Maßnahme konkret Ausflüge für die Bewohner*innen der Hotspots oder in die betroffenen Städte oder Kreise. Diese Maßnahme soll unter anderem auch Menschenmassen an beliebten Ausflugszielen verhindern. Auch in der Region war es jüngst an den verschneiten Wochen zu chaotischen Zuständen in Ausflugsregionen gekommen.
Unsere interaktive und immer aktuelle Karte zeigt, wo die Corona-Hotspots liegen. Klicken Sie auf die Städte und Kreise und erfahren Sie die genauen Inzidenzwerte:
Die 15-Kilometer-Regel gilt in Hessen, Stand Mittwoch, 13. Januar, in vier Landkreisen für tagestouristische Ausflüge. Neben dem Landkreis Fulda trat die Regelung am Mittwoch auch im Vogelsbergkreis in Kraft. Bereits seit Montag ist sie in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Gießen gültig.
Grundlage für die Regelung ist das Eskalationskonzept des Landes. Demnach müssen die Kommunen die Einschränkung des Bewegungsradius auf den Umkreis von 15 Kilometern des Wohnortes für tagestouristische Ausflüge anordnen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 200 liegt. Ausdrücklich ausgenommen sind von der Beschränkung etwa der Weg zur Arbeit oder eine längere Fahrt zum Arzt. Als triftiger Grund, die Regel nicht einzuhalten, gilt beispielsweise auch die Teilnahme an einem Gottesdienst oder einer Demonstration.
In Rheinland-Pfalz hat Worms als erste Stadt die 15-Kilometer-Regel eingeführt. Kontrolliert werde die Einhaltung der Regeln sowohl vom Ordnungsamt der Stadt als auch von der Polizei. Wie eine Sprecherin der Stadt am Mittwoch mitteilte, gab es zunächst kaum nennenswerte Vorfälle. Laut Polizei kontrollierten die Beamten mehrere Zufahrtsstraßen der Stadt. Auch seien Streifen im Umland unterwegs, um das Einhalten der 15-Kilometer-Regel zu überwachen.
So bestimmen Sie den 15-Kilometer-Radius
In allen Fällen gilt: Der 15-Kilometer-Radius wird ab der Stadt- oder Gemeindegrenze berechnet. Wer überprüfen möchte, welche Ziele im Falle einer verhängten Bewegungseinschränkung noch erreichbar wären, der kann verschiedene Hilfsmittel nutzen.
So bietet die mittelhessische Firma „Geoventis“ eine interaktive Karte, auf der Nutzer*innen ihre Stadt oder Gemeinde eingeben können. Anhand der Grenzen der Kommune wird dann automatisch der 15-Kilometer-Radius errechnet, in dem im Falle der verhängten Regel die Bewegungsfreiheit noch gestattet wäre. Auf dem Smartphone können sich User*innen auch direkt orten lassen. Genauso funktioniert das Tool „Canvayo“.
Kritik an Regelung
Die 15-Kilometer-Regel war von Beginn an viel diskutiert worden. Die Bundesländer können die genaue Auslegung selbst bestimmen. Polizeigewerkschafter äußerten Zweifel an der Durchsetzbarkeit. Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund hält die Regel für schwer kontrollierbar. Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg sagte der „Rheinischen Post“, es sei fraglich, ob ein eingeschränkter Bewegungsradius durch die vielen Ausnahmen letztlich Wirkung entfalten werde.