Ab Sonntag soll es in der Wiesbadener Fußgängerzone aufgrund von Corona eine Maskenpflicht geben. Auch in weiteren Innenstadtteilen soll sie gelten.
WIESBADEN. Von Sonntag an soll nach Informationen dieser Zeitung in Wiesbaden in der Fußgängerzone und in anderen Teilen der Innenstadt eine Maskenpflicht gelten. Das hat der Verwaltungsstab am Vormittag beschlossen, es soll am Nachmittag bekanntgegeben werden.
Auch auf dem Bahnhofsvorplatz muss dann ein Mund-Nasenschutz getragen werden. Gleiches gilt für die Straßen rund ums Berufsschulzentrum.
Für die Fußgängerzone und den Bahnhofsbereich gilt die Maskenpflicht wohl bis abends 20 Uhr, für die Gegend rund um die Berufsschule soll sie von 7 bis 16 Uhr gelten. Grund sind die weiterhin hohen Infektionszahlen in Wiesbaden.
„Die aktuelle Situation der Corona-Pandemie und aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen, die leider noch keine Entspannung erkennen lassen, müssen wir zu dieser Maßnahme greifen“, so Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister Dr. Oliver Franz.
In den Bereichen, die von diesen Straßen umschlossen werden, muss künftig ein Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden: • Kirchgasse ab der Einmündung zur Rheinstraße bis zur Einmündung der Schulgasse • Schulgasse ab der Einmündung zur Kirchgasse bis zur Einmündung der Neugasse • Neugasse ab der Einmündung zur Schulgasse bis zur Einmündung der Mauergasse • Mauergasse ab der Einmündung zur Neugasse bis zur Einmündung der Markstraße • Marktstraße ab der Einmündung zur Mauergasse bis zur Einmündung der Friedrichstraße • Friedrichstraße ab der Einmündung zur Markstraße bis zur Einmündung der De-Laspée-Straße • De-Laspée-Straße übergehend in die Straße Marktplatz bis zur Höhe der Hausnummer 7 • Straße Marktplatz ab der Hausnummer 7 abzweigend in Richtung der Hausnummer 1 der Straße Schloßplatz (Gebäude des Hessischen Landtags) unter Ausschluss der nördlich hiervon gelegenen Flächen der Marktkirche sowie des Schlossplatzes • Straße Schlossplatz ab der Hausnummer 1 bis zur Einmündung der Marktstraße • Marktstraße ab der Einmündung der Straße Schloßplatz bis zur Einmündung der Langgasse • Langgasse ab der Einmündung zur Marktstraße bis zur Einmündung der Webergasse • Webergasse ab der Einmündung zur Langgasse und sodann übergehend in die Coulinstraße bis zur Einmündung der Schwalbacher Straße • Schwalbacher Straße ab der Einmündung zur Coulinstraße auf der Seite der ungeraden Hausnummern bis zur Eimündung der Rheinstraße • Rheinstraße auf ihrer nördlichen Seite ab der Einmündung der Schwalbacher Straße bei Hausnummer 59 bis zur Einmündung zur Kirchgasse bei Hausnummer 49.
Weiterhin gilt die Maskenpflicht ganztägig auf dem Bahnhofsvorplatz nebst der gesamten Fläche der Unterführung vom Bahnhofsvorplatz zur Bahnhofstraße beziehungsweise zum Kaiser-Friedrich-Ring auf der Seite der geraden Hausnummern.
Im Bereich des Berufsschulzentrums gilt die Maskenpflicht von 7 bis 16 Uhr auf den folgenden Straßen: • Welfenstraße ab der Einmündung zur Hasengartenstraße bis zur Einmündung der Wettiner Straße / Brunhildenstraße • Brunhildenstraße ab der Einmündung der Welfenstraße bis zur Einmündung der Hermann-Jansen-Straße.
Die Mund-Nasen-Bedeckung darf kurzzeitig zum Verzehr von Nahrungsmitteln und Getränken oder zum Konsum von Tabakwaren an Ort und Stelle abgesetzt werden, soweit dabei ununterbrochen ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann oder zu diesen eine geeignete Trennvorrichtung vorhanden ist.