Ab Juli ändert sich der Zahlungsverkehr mit Finanzämtern
Neun Regionalkassen kümmern sich seit 2018 um die Zahlungen von Bürger. Nach einer Übergangsfrist endet nun die Weiterleitung von Zahlungen auf gelöschte Bankverbindungen.
Bei Zahlungen ans Finanzamt ändert sich was. Archivbild: dpa
Jetzt teilen:
Jetzt teilen:
DARMSTADT - (red). Seit 2018 hat die Hessische Steuerverwaltung den Zahlungsverkehr der Finanzämter regionalisiert. Neun Regionalkassen kümmern sich seither um die Zahlungen der Bürgerinnen und Bürger.
Damit der Zahlungsverkehr zwischen den 35 Finanzämtern und den Bürgern weiterhin reibungslos verläuft, wurden in einer Übergangsphase die Einzahlungen, die noch direkt bei den Finanzämtern eingingen, an die Regionalkassen weitergeleitet.
Diese Übergangsphase endet nun zum 30. Juni dieses Jahres. Ab Juli werden die Finanzämter diese Zahlungen wieder an die Bürger rücküberweisen. Im Einzelnen betrifft das die Überweisungen auf die ehemaligen Bankkonten folgender Finanzämter: Darmstadt und Langen (im Bereich der Regionalkasse Dieburg).
Um doppelte Zahlungswege zu vermeiden, lohnt sich ein kurzer Blick auf den aktuellen Steuerbescheid. Dort ist die aktuelle Bankverbindung vermerkt. Passiert es versehentlich doch, ist die Überweisung unter Verwendung der aktuellen Bankverbindung noch einmal vorzunehmen. Die aktuellen Bankverbindungen der Finanzämter sowie die zuständige Regionalkasse finden sich auf den aktuellen Steuerbescheiden und sonstigen Schreiben der Finanzämter sowie im Internet auf der Website finanzamt.hessen.de.
Allgemeine steuerliche Fragen beantwortet Hessens offizielle Servicehotline kostenlos unter 0800-52 25 335. Bei Fragen zum persönlichen Steuerfall wird darum gebeten, sich direkt an das zuständige Finanzamt zu wenden. Das Finanzamt Darmstadt erreicht man unter der Telefonnummer 06151-10 20, das Finanzamt Langen unter der Telefonnummer 06103-59 101.