Urteil im Fall Susanna: Lebenslange Freiheitsstrafe für Ali Bashar
"Lebenslang" lautet die Entscheidung des Gerichts: Im Mordfall Susanna ist am Mittwoch in Wiesbaden das Urteil verkündet worden.
Von Wolfgang Degen
Mitarbeiter Lokalredaktion Wiesbaden
Jetzt teilen:
Jetzt teilen:
WIESBADEN - Im Prozess um den Mord an der 14 Jahre alten Schülerin Susanna aus Mainz hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Wiesbaden am Mittwoch den Angeklagten Ali Bashar Ahmed Zebari zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest, die Sicherungsverwahrung bleibt vorbehalten. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der jetzt 22-jährige Iraker in der Nacht zum 23. Mai 2018 die Schülerin in der Gemarkung Wiesbaden-Erbenheim vergewaltigt hat.
Anfang Mai war der Angeklagte gegenüber Susanna schon einmal übergriffig geworden, das Mädchen hatte seither Angst. Seit diesem Übergriff verfolgte der Iraker nach Überzeugung des Gerichts den Plan, Susanna zum Sex zu zwingen. Weil das Mädchen nach dem Verbrechen in der Nacht des 23. Mai mit der Polizei gedroht habe, sei bei dem Täter der Entschluss gefallen, Susanna zu töten. Die Leiche war erst am 6. Juni 2018 verscharrt in einem Erdgrab gefunden worden.
Der Iraker war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in Deutschland. Acht Mitglieder der Familie hatten sich Anfang Juni in den Irak abgesetzt, in die Autonome Region Kurdistan. Von dort waren sie im Oktober 2015 nach Deutschland gekommen, als angeblich Verfolgte. Die Kurden nahmen den Gesuchten fest, der dann am 9. Juni von der Bundespolizei nach Deutschland zurückgebracht wurde. Der Fall hatte eine bundesweite Debatte über die Flüchtlingspolitik ausgelöst.
Das Töten der Schülerin hatte der Iraker wiederholt gestanden, auch am ersten Prozesstag im März 2019. Die Vergewaltigung hatte er bestritten. „Es fügt sich alles nahtlos“, sagte Vorsitzender Richter Jürgen Bonk in seiner sehr umfassenden mündlichen Urteilsbegründung. Das Gericht sieht zwei Mordmerkmale erfüllt: die Verdeckungsabsicht der zuvor erfolgten Vergewaltigung, und die Heimtücke, weil das Mädchen arg- und wehrlos gewesen sei. Das Gericht hat nach Bonks Worten einen Angeklagten ohne innere Hemmschwelle erlebt, einen völlig empathielosen Menschen, der nur auf die Befriedigung eigener Bedürfnisse fixiert gewesen sei. Der Angeklagte sei kaltblütig, herzlos und menschenverachtend. Bis zuletzt habe er Anzeichen von Reue vermissen lassen.
Großer Andrang bei der Urteilsverkündung im Mordfall Susanna. Fotos: Nicholas Matthias Steinberg, Wolfgang Degen
Großer Andrang bei der Urteilsverkündung im Mordfall Susanna. Fotos: Nicholas Matthias Steinberg, Wolfgang Degen
Großer Andrang bei der Urteilsverkündung im Mordfall Susanna. Fotos: Nicholas Matthias Steinberg, Wolfgang Degen
Großer Andrang bei der Urteilsverkündung im Mordfall Susanna. Fotos: Nicholas Matthias Steinberg, Wolfgang Degen
Die Staatsanwältin äußert sich nach dem Prozess gegenüber der Presse. Foto: Laura Isabelle Hans
Susannas Mutter äußert sich nach dem Prozess gegenüber der Presse. Foto: Laura Isabelle Hans
6
Man habe es mit einem hochgefährlichen Täter zu tun, bei dem weitere schwerste Gewalt- und Sexualstraftaten drohen. Ein solcher Hang sei sehr wahrscheinlich, deswegen sei der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung unumgänglich. Das Motiv der Verbrechen sei in der Persönlichkeitsstruktur begründet, die Verbrechen hätten nichts damit zu tun, dass dieser Angeklagte als Asylbewerber nach Deutschland gekommen war.
Dieser Inhalt stammt aus einer externen Quelle, der Sie aktiv zugestimmt haben. Ihre Zustimmung ist 24 Stunden gültig. Sollten Sie Ihre Zustimmung vorher widerrufen möchten, können Sie dies jederzeit über den Cookie-Widerruf anpassen.
Lebenslange Haft und besondere Schwere der Schuld
(dpa) Lebenslange Haft ist die höchste Strafe in Deutschland. Sie wird am häufigsten bei Mord verhängt. Frühestens nach 15 Jahren kann die lebenslange Haft zur Bewährung ausgesetzt werden. Wird der Antrag eines Verurteilten auf Aussetzung der Reststrafe abgelehnt, kann er alle zwei Jahre neu gestellt werden. Wenn das Gericht eine besondere Schwere der Schuld festgestellt hat, kann der Täter allerdings nur in Ausnahmefällen - etwa bei hohem Alter oder schwerer Krankheit - nach 15 Jahren freikommen. Eine besondere Schwere der Schuld kann vorliegen, wenn die Tat besonders verwerflich war, der Täter sehr brutal und grausam vorgegangen ist oder dem Opfer große Qualen zufügt hat.
Was ist Sicherungsverwahrung?
(dpa) Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte anders als Haft nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres Verbrechen verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Die Täter können theoretisch unbegrenzt eingesperrt bleiben. Die Bedingungen müssen deutlich besser sein als im Strafvollzug, zudem muss es ein größeres Therapieangebot und Betreuung geben. Sicherungsverwahrung kann mit dem Gerichtsurteil oder nachträglich angeordnet werden.