Nach dem tragischen Vorfall in Rüsselsheim veröffentlicht die Staatsanwaltschaft jetzt einen Zeugenaufruf. Vor allem interessiert sie eine bestimmte Frage.
RÜSSELSHEIM. Nach dem Tod eines Kleinkindes ermittelt die Staatsanwaltschaft weiter zum Hergang des Unfalls. Dazu hat sie am Freitagvormittag einen Zeugenaufruf veröffentlicht. Wie das Kind in den Teich geraten konnte und ob die Erwachsenen im Park die Aufsichtspflicht verletzten, ist derzeit noch unklar.
Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung, nachdem das einjährige Kind vergangenen Donnerstag (6. Oktober) bei einem Spaziergang im Verna-Park in Rüsselsheim in den Teich gefallen war und zwei später an den Folgen des Unfalls in einer Mannheimer Klinik starb.
Zwei Betreuungspersonen sollten die Kinder beaufsichtigen
Das Kind soll zum Zeitpunkt des Unglücks von zwei Betreuungspersonen eines Rüsselsheimer Vereins beaufsichtigt worden sein. Die Ermittler der Rüsselsheimer Kriminalpolizei erhoffen sich nun Hinweise von Zeugen, die bereits vor dem Unfallgeschehen, am Donnerstag, 6. Oktober, in der Zeit zwischen 8.15 Uhr und etwa 11 Uhr, verdächtige Beobachtungen in diesem Zusammenhang gemacht haben und die Kindergruppe mit ihren Betreuerinnen möglicherweise im Verna-Park bemerkten.
Zudem seien für die weiteren Ermittlungen Wahrnehmungen von Zeugen wichtig, die direkt vor dem Unfall bzw. während der Maßnahmen zur Rettung des Jungen gemacht wurde, heißt es von der Staatsanwaltsschaft. Wer verdächtige Beobachtungen gemacht hat oder sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten, sich bei der Kriminalpolizei in Rüsselsheim unter der Telefonnummer 06142-6960 zu melden.
Lesen Sie auch: Seelsorge im Notfall: Viele brauchen jemanden zum Zuhören
Dabei geht es der Darmstädter Staatsanwaltschaft vor allem um das Vorgeschehen im Verna-Park und ob jemand auf die Kindergruppe und ihre Betreuer schon vor dem Unfall aufmerksam geworden sei, sagt Oberstaatsanwalt Robert Hartmann. Man wolle herausfinden, wer wann und wie auf das Kind schon vor dem Unfall aufgepasst habe. Zeugen, die Beobachtungen in diesem Zusammenhang gemacht haben könnten, seien für die Ermittlungen „sehr wertvoll“. Ebenso suche die Staatsanwaltschaft noch Zeugen, die den Unfall unmittelbar im Verna Park mitbekommen hätten. Abschließend gebe es noch nicht ausreichend Zeugen, die zur Aufklärung beitragen könnten.
Gegen die zwei Betreuerinnen, die auf die Gruppe aus sieben Kindern, darunter das einjährige Kind, aufpassen sollten, wird wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt. Insbesondere soll dabei geklärt werden, ob eine etwaige Aufsichtspflicht verletzt wurde. Die zwei Frauen konnten selbst noch nicht zum Geschehen befragt werden, wie Oberstaatsanwalt Hartmannn am Freitag weiter ausführt. Nach dem Unfall stünden sie noch unter Schock und waren bislang nicht vernehmungsfähig.
Obduktion ist noch nicht abgeschlossen
Genauere Hinweise über den Verlauf des Vorfalls sollen auch die Ergebnisse einer Obduktion des Kindes ergeben, die angeordnet wurde. Diese sei in der Mannheimer Klinik, in der das Kind zwei Tage nach dem Unfall verstarb, noch nicht abgeschlossen.
Die Kindergruppe war am Freitagvormittag zu einem Ausflug in den Verna-Park mit den zwei Betreuerinnen aufgebrochen. Die Mutter des verstorbenen Kindes befand sich zum Zeitpunnkt des Unfalls in einem Sprachkurs eines privaten Anbieters in Rüsselsheim, der auch eine Betreuung für Kinder anbietet. Die zwei Kinderbetreuungspersonen seien mit sieben Kindern spazieren gefahren, teilte die Sprachschule mit. Sie hätten einen Sechser-Kinderbus als Transportmittel benutzt. Im Verna Park sei dann ein Stopp am Spielplatz nahe des Teiches eingelegt worden, an dem es dann zu dem tragischen Unfall gekommen war.