Gericht: Auch Softwareupdate bei Volkswagen illegal
VW droht im Diesel-Skandal neuer Ärger: Ein Gericht urteilt, dass wegen des „Thermofensters“ auch das Softwareupdate unzulässig und damit illegal ist.
Von Ralf Heidenreich
Leiter Redaktion Wirtschaft
(Symbolbild: dpa)
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DÜSSELDORF - VW hat im Diesel-Skandal tausende Verfahren laufen. In gewaltigen Rückrufaktionen sind Softwareupdates aufgespielt worden, damit die Abgasreinigung den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Jetzt hat das Landgericht Düsseldorf ein Urteil gefällt, dass dem Konzern nach Meinung von Rechtsexperten neuen Ärger einbringen kann.
Tenor: Auch das Softwareupdate enthält nach Ansicht des Gerichts eine nicht zulässige – also illegale – Abschalteinrichtung. In dem auf den 31. Juli datierten Urteil (Az. 7O 166 / 18) wurde die VW AG einer Pressemitteilung des Gerichts zufolge dazu verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) für einen VW Tiguan 2.0 TDI zu erstatten und diesen zurückzunehmen. Weil sie den Kläger nicht darüber aufgeklärt habe, dass auch das Update eine unzulässige Abschalteinrichtung enthalte.
VW-Motoren vom Typ EA 189 betroffen
Dabei geht es um das von der Autoindustrie immer wieder als notwendig bezeichnete „Thermofenster“ der Abgasreinigung, um den Diesel-Motor zu schützen. Bei dem verwendeten Motorentyp EA 189 funktioniert die Abgasreinigung laut Gericht nur zwischen 10 und 32 Grad und unter einer Höhe von 1.000 Metern.
Aufgrund der durch das „Thermofenster gegebenen Einschränkungen bei der Abgasreinigung“ verfüge das Fahrzeug „auch nach dem Update über eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne der europäischen Vorschriften“, so das Gericht. Nach Ansicht von Martin Führ, Rechtsprofessor an der Hochschule Darmstadt und einer der führenden Umweltrechtsexperten, und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) hat bislang noch kein Gericht in dieser Deutlichkeit geurteilt, dass Thermofenster illegal sind.
VW bezeichnete das Urteil als „rechtsfehlerhaft“ und will in Berufung gehen. „Das verwendete Thermofenster stellt keine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Die Autos sind gesetzeskonform“, erklärte ein Sprecher und verwies auf entsprechende Gerichtsurteile. Beim Thermofenster handele es sich um eine zulässige Abschalteinrichtung, da es zum Bauteileschutz verwendet werde. Dieser Zusammenhang sei allgemein anerkannt. „Alle Hersteller von Dieselfahrzeugen verwenden Thermofenster.“
Streit über "Thermofenster"
Dieser Zusammenhang wird von Rechtsexperten bestritten. „Im Recht gibt es kein Thermofenster. Hier wird der Anschein der Legalität erweckt, die so nicht besteht“, sagt Führ. Er verweist auf eine EU-Verordnung, in der ein striktes, weitreichendes Verbot von Abschalteinrichtungen verankert sei und solche nur in besonderen Ausnahmefällen möglich seien.
Bei Temperaturen zum Beispiel von unter 10 und über 32 Grad könne man jedoch nicht von besonderen Ausnahmefällen sprechen. So sieht man das auch beim Verbraucherzentrale Bundesverband. „Thermofenster gibt es im Recht nicht. Damit werden rechtliche Grauzonen schöngeredet“, so Felix Methmann, juristischer Referent beim VZBV.