Frankfurter Gleisattacke: Tatverdächtiger kommt in Psychiatrie

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Einen Monat nach der tödlichen Gleis-Attacke am Frankfurter Hauptbahnhof wird der Tatverdächtige vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

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FRANKFURT. Einen Monat nach der tödlichen Attacke auf einen kleinen Jungen am Frankfurter Hauptbahnhof wird der Täter Habte A. in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Frankfurt mitteilte, wurde der Haftbefehl in einen „Unterbringungsbefehl“ umgewandelt. Dies sei erforderlich, da der 40 Jahre alte Eritreer eine „Gefahr für die Allgemeinheit“ darstelle, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nadja Niesen.

Habte A., der mit seiner Ehefrau und drei kleinen Kindern in der Schweiz lebte, werden Mord und versuchter Mord in zwei Fällen vorgeworfen. Er hatte am 29. Juli einen acht Jahre alten Jungen und dessen Mutter vor einen einfahrenden ICE gestoßen. Der Junge starb im Gleisbett, seine Mutter konnte sich in letzter Sekunde retten. Eine ältere Frau, die Habte A. ebenfalls attackiert hatte, kam auch davon.

„Erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit“

Was den Mann zu den entsetzlichen Taten getrieben hatte, blieb rätselhaft. Allerdings gab es schon bald nach der Tat Hinweise darauf, dass Habte A., der als gut integriert galt, psychisch krank sein könnte. Seit Anfang des Jahres war er krankgeschrieben und in psychiatrischer Behandlung.

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Wenige Tage vor den Mordattacken in Frankfurt hatte der Mann eine Nachbarin völlig unvermittelt mit einem Messer bedroht, sie und seine Familie in der Wohnung eingesperrt und war geflüchtet. Die Polizei schrieb ihn zur Fahndung aus, allerdings nur in der Schweiz. Ein internationaler Haftbefehl lag nicht vor.

Nach Angaben des Sachverständigen, der in den vergangenen Wochen die psychische Verfassung des Täters überprüft hatte, leidet dieser „an einer Erkrankung aus dem schizophrenen Spektrum“, vermutlich an einer „paranoiden Schizophrenie“. Die Erkrankung hat nach der vorläufigen Feststellung des Gutachters zur Tatzeit in akuter Form vorgelegen und sei ursächlich für die begangenen Taten gewesen. Somit sei „zumindest von einer erheblich verminderten Einsichts- und Steuerungsfähigkeit“ auszugehen, erklärte der Sachverständige mit Blick auf die Schuldfähigkeit des Mannes. Es sei mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass der Mann aufgrund seiner Erkrankung auch künftig erhebliche rechtswidrige Taten begehen werde. Deshalb sei die Unterbringung in der Psychiatrie erforderlich.

Ungeachtet der Entscheidung gehen die Ermittlungen weiter. Nach deren Abschluss wird ein Gericht darüber entscheiden, wie mit Habte A. umgegangen wird. Oberstaatsanwältin Niesen hält es für möglich, dass am Ende keine Anklage stehen wird, sondern eine „Antragsschrift“ an das Gericht mit dem Ziel, Habte A. dauerhaft in der forensischen Psychiatrie unterzubringen.

Von Rainer H. Schlender