KfW und Co.: So behalten Sie im Kredit- und Zuschuss-Dschungel den Durchblick. Die Optionen für Neubauten, Sanierungen und Einzelmaßnahmen.
REGION. Die explodierenden Energiepreise lassen das Interesse an Investitionen steigen, mit denen man Energie sparen kann. Auch wenn das langfristige Investitionen sind, die kurzfristig keine Entlastung versprechen: Auf die vorherigen Preisniveaus werden Gas, Öl und Strom auch in den kommenden Jahren gewiss nicht zurückkehren. Dem Interesse der Haus- und Wohnungsbesitzer steht ein Dschungel von Fördermöglichkeiten gegenüber, der zudem fortlaufend verändert wird. Dies ist der Versuch, diesen Dschungel für den Laien zu lichten.
Dass Privatleute auf eigene Faust selber bauen, kommt inzwischen relativ selten vor. Häufiger kaufen sie schlüsselfertig oder begeben sich in die Hände von Projektentwicklern und Wohnungsbaugesellschaften. Diese werden ihre Kunden umfassend informieren können, welchem energetischen Standard das Haus oder Eigentumswohnung entspricht und welche Förderung der Käufer in Anspruch nehmen kann. Trotzdem soll hier auch der Neubau behandelt werden.
Neubau: Für die Förderung von energieeffizienten Neubauten ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig. Nachdem die letzten Fördertöpfe maßlos überzeichnet waren, werden inzwischen nur noch Neubauten oder Komplettsanierungen von Effizienzhäusern der Stufe 40 gefördert. Zur Erklärung: Nach den aktuellen Bauvorschriften müssen Neubauten die Effizienzstufe 100 erfüllen. Das heißt, die sogenannten Effizienzhäuser 40 sind um 60 Prozent effizienter als der aktuelle Mindeststandard für Neubauten, der ohnehin schon hoch ist.
Zinsbindung nur für die ersten zehn Jahre
Zinsgünstiger KfW-Kredit: Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung der Nachhaltigkeitsklasse 40 baut oder kauft, kann von der KfW einen zinsgünstigen Kredit bis zu 120.000 Euro in Anspruch nehmen. Bei bis zu zehn Jahren Laufzeit beträgt der Zinssatz 0,16 Prozent; bei elf bis 20 Jahren Laufzeit 1,01 Prozent; und bei 21 bis 30 Jahren Laufzeit 1,21 Prozent. Aber Vorsicht: Die Zinsbindung gilt auch bei den beiden längeren Laufzeiten zunächst nur für die ersten zehn Jahre. Der Kunde kann aber natürlich davon ausgehen, dass er bei der KfW immer einen deutlich günstigeren Kredit bekommt als am freien Markt.
Zusätzlich zum eigentlichen Kredit gewährt die KfW noch einen Tilgungszuschuss von fünf Prozent, also maximal 6000 Euro. Der Tilgungszuschuss reduziert am Ende der Laufzeit den zurückzuzahlenden Betrag und verkürzt so die Laufzeit.
Baubegleitung: Die KfW subventioniert bei Effizienzhäusern der Stufe 40 zudem auch die kostspielige Baubegleitung durch zertifizierte Energieberater. Das Kreditvolumen wird dafür um 10.000 Euro aufgestockt. Auch dafür gibt es einen Tilgungszuschuss von 50 Prozent. Am Ende der Laufzeit müssen also nur 5000 Euro zurückgezahlt werden.
Der Haken bei allen staatlichen Bauförderungen: Es gibt keinen Anspruch auf die Förderung. Wenn die Programme ausgeschöpft sind, war der Antrag vergebens. Das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, hatte zuletzt für große Frustration bei Häuslebauern geführt.
Effizienzklasse 85 reicht bei Sanierung aus
Komplettsanierung einer Immobilie: Auch wer ein bestehendes Haus komplett sanieren will, kann KfW-Kredite in Anspruch nehmen. Anders als beim Neubau reicht schon die Effizienzklasse 85 aus, um bei einer Gebäudesanierung einen KfW-Kredit in Anspruch nehmen zu können. Dieses Ziel ist bei einem bestehenden Gebäude allerdings ehrgeiziger als es klingt. Es ist in der Regel nicht zu erreichen, ohne dass alle Bau- und Anlagenteile saniert oder erneuert werden müssen. Wer ein frisch saniertes Gebäude kauft, muss der KfW alle energetischen Sanierungsmaßnahmen und Kosten nachweisen, um in den Genuss der Förderkredite zu kommen. Die Konditionen sind die gleichen wie beim Neubau. Die Höhe des zinsgünstigen Darlehens kann allerdings auf bis zu 150.000 Euro ansteigen, wenn die sanierte Immobilie die strengeren Kriterien für eine sogenannte „Erneuerbare-Energien-Klasse“ erreicht. Die Tilgungszuschüsse bei Sanierungen können je nach Effizienzklasse auf bis zu 25 Prozent ansteigen.
Ablauf: Wer KfW-Kredite in Anspruch nehmen will, muss – zu seinem eigenen Schutz – einen vorgeschrieben Ablauf einhalten.
1. Energieeffizienz-Experten beauftragen: Beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung darauf achten, dass Energieeffizienzklasse rechtsverbindlich im Kaufvertrag festgehalten ist. 2. Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen: Kein Objekt wird allein mit einem KfW-Kredit finanziert. Im Ergebnis stellt also die Bank den Antrag auf den KfW-Kredit. 3. Kreditvertrag abschließen: Erst wer den Kreditvertrag mit der Bank abgeschlossen hat, kann Liefer- und Leistungsverträge mit Bauunternehmen und Handwerkern abschließen. 4. Bestätigung einreichen und Tilgungszuschuss erhalten: Erst in der letzten Stufe schreibt die KfW den Kunden die Tilgungszuschüsse gut.
Lesen Sie auch: Das sind die größten Stromfresser im Haushalt
Ab 2023 wieder alles neu: Alle aktuellen KfW-Förderungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von privaten Immobilien gelten nur bis zum Jahresende 2022. Wer noch keinen Antrag gestellt hat, muss ich also extrem sputen. Ab Januar 2023 hat die Bundesregierung ein umfassendes energiepolitisches Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ angekündigt. Die Einzelheiten zu dem neuen Programm sind allerdings noch nicht bekannt.
Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen:
Die große Zahl der Eigenheimbesitzer wird sich ohnehin eher mit der Frage beschäftigen, ob nicht einzelne Gebäudeteile saniert oder Heizungsanlagen und Warmwasseraufbereitung erneuert werden sollen anstelle einer kaum zu finanzierenden Komplettsanierung. Für die Bezuschussung von Einzelmaßnahmen ist aber nicht die KfW zuständig, sondern das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Für die Sanierung von energetischen Einzelmaßnahmen gewährt der Staat nämlich keine zinsgünstigen Kredite, sondern direkte Zuschüsse.
Durch die Förderprogramme der BAFA können etwa Dämmungen von Wänden, Dächern und Kellerdecken bezuschusst werden und wärmerückhaltende Fenster und Haustüren – wenn sie einen hinreichend energetischen Effekt bringen. Zu den förderwürdigen Investitionen zählen auch die Erneuerung von Heizungsanlagen und auch digitalen Steuerungssystemen, die den Energieverbrauch mindern. Allgemein wird empfohlen: Erst dämmen, dann neue Heizungsanlage anschaffen. Eine Wärmepumpe etwa läuft effizienter oder ist überhaupt erst ratsam, wenn ein Haus gut gedämmt ist. Auch für Pelletheizungen und andere Systeme gilt: Je weniger Wärme die Heizung liefern muss, desto kleiner kann ihre Leistung ausfallen. Dadurch wird sie sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb günstiger.
Ohne Energieberatung macht Sanierung keinen Sinn
Energieberatung: Auch bei Einzelmaßnahmen gilt also: Ohne Energieberatung macht eine Sanierung der Immobilie keinen Sinn. Eine umfassende Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten fördert die BAFA mit bis zu 80 Prozent – natürlich nur, wenn am Ende auch saniert wird.
Auch interessant: Droht uns ein Blackout im Winter?
Gebäudehülle: Bei der Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen beim Tausch von Fenstern und Außentüren kann die BAFA 15 Prozent der Kosten bezuschussen.
Anlagentechnik: Den Einbau von energieeffizienten Lüftungsanlagen von digitalen Mess- und Steuerungsanlagen (Smart Home) wird ebenfalls mit 15 Prozent bezuschusst.
Heizung: Die Anschaffung von Wärmepumpen oder andere innovative Heizungsanlagen auf Erneuerbare-Energien-Basis fördert die BAFA mit einem Investitionszuschuss von 25 Prozent. Beim Austausch einer veralteten Heizung- was bei Einzelmaßnahmen fast immer der Fall ist, steigt der Investitionszuschuss auf 35 Prozent an.
Solaranlagen: Ihre Anschaffung wird mit 25 Prozent bezuschusst. In welcher Größenordnung Solaranlagen etwa zur Warmwasseraufbereitung Sinn machen, ob und wie sich die Einspeisung von Übermengen des Solarstroms ins Netz lohnt, bedarf einer ausführlichen Beratung.
Wärmenetz: Der Anschluss an ein Wärmenetz kann ebenfalls mit 25 Prozent bezuschusst werden.
Werden all diese Maßnahmen nach einem „individuellen Sanierungsfahrplan“ umgesetzt – der sich an ganzheitlichen, ehrgeizigeren Standards orientiert – kann die BAFA zu den jeweiligen Investitionszuschüssen einen zusätzlichen Bonus von fünf Prozent gewähren. Aber auch bei den BAFA-Förderungen gilt: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Wenn die Fördertöpfe ausgeschöpft sind, können keine Gelder mehr ausgezahlt werden.
Ablauf: Alle Anträge an die BAFA sind online zu stellen. Dafür kann man auch eine andere Person bevollmächtigen.
Die Zuschüsse werden in fünf Schritten gewährt: 1. Maßnahmen mit Energieberater planen und Kostenvoranschläge einholen 2. Online-Antrag stellen 3. Maßnahme durchführen 4. Erforderliche Unterlagen online einreichen 5. Zuschuss erhalten
Steuerminderung als Alternative: Privatleute können alternativ zu den Investitionszuschüssen für die Verbesserung der Energieeffizienz von Immobilien Steuersenkungen geltend machen. Dabei werden 20 Prozent der förderfähigen Kosten über drei Jahre hinweg von der Steuerschuld angezogen. In den Genuss der Investitionszuschüsse zu kommen, ist aber in der Regel deutlich lohnender.