Anklage wegen Betrugs im Frankfurter Awo-Komplex

Das Logo der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt ist an einem Gebäude im Osten der Stadt zu sehen. Foto: Frank Rumpenhorst / dpa

Ehemalige Funktionäre der Arbeiterwohlfahrt müssen sich wegen schweren gemeinschaftlichen Betrugs in Millionenhöhe verantworten. Es geht um den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften.

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FRANKFURT. Gemeinschaftlicher schwerer Betrug in zwei Fällen lautet der Vorwurf einer neuerlichen Anklage gegen vier Beschuldigte im Awo-Komplex. Insgesamt geht es um einen finanziellen Schaden von 2,6 Millionen Euro, den die Angeklagten über die Arbeiterwohlfahrt und eine Tochterfirma bei der Stadt Frankfurt verursacht haben sollen. Wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Mittwoch mitteilte, geht es in der Anklage um zwei Fälle, die sich im Frankfurter Teil der Affäre um die Arbeiterwohlfahrt (Awo) abgespielt haben.

Die Beschreibung der von der Staatsanwaltschaft nicht namentlich genannten Angeschuldigten passen auf Jürgen Richter, den 65-jährigen früheren Geschäftsführer des Awo-Kreisverbandes Frankfurt, und seine 63 Jahre alte Ehefrau Hannelore Richter, in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft als ehemalige Wiesbadener Awo-Kreisgeschäftsführerin und Sonderbeauftragte der Awo Frankfurt für den Bereich „Flüchtlingshilfe“ bezeichnet.

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Weiterhin zu den Angeklagten zählt „ein 43 Jahre alter Frankfurter Rechtsanwalt, der zunächst beratend für die AWO Frankfurt tätig war und später die Funktion des Sonderbeauftragten für den Bereich ‚Bau und Finanzen‘ übernommen hatte“, bei dem es sich um Panagiotis Triantafillidis handeln dürfte.

Alle Hintergründe zu den Betrügereien rund um die Wiesbadener und Frankfurter Awo finden Sie in unserem Dossier: Hier klicken

Die Staatsanwaltschaft legt den vier Angeklagten zur Last, zwischen 2016 und 2018 „stark überhöhte Rechnungen für Personal- und Mietkosten“ an die Stadt Frankfurt geltend gemacht zu haben. Die Arbeiterwohlfahrt war in dieser Zeit mit dem Betrieb zweier Flüchtlingsunterkünfte beauftragt. „Entgegen ihrer Verpflichtung zur größtmöglichen Wirtschaftlichkeit bei dem Betrieb der Flüchtlingsheime soll es den Angeschuldigten darum gegangen sein, unter Vorlage falscher Abrechnungen maximale Gewinne zu erzielen“, schreibt die Staatsanwaltschaft.

Nicht ausgeschlossen wird, dass es innerhalb dieses Komplexes auch zu Schädigungen zum Nachteil des Awo-Verbandes gekommen ist. Die Untreue-Verdachtsmomente seien Gegenstand weiterer Ermittlungen und würden gegebenenfalls in ein gesondertes Verfahren einfließen.

Von André Domes