Noch können nicht alle Studenten in die Hörsäle zurück. Denn je nach Bundesland gilt entweder 3G mit Maske, oder die Veranstaltungen sind wieder zumeist online.
Von Gerhard Bühler
Für zahlreiche Studenten geht es mit 3G-Regel an den Universitäten und Hochschulen der Metropolregion endlich wieder in die Hörsäle – aber nicht für alle.
(Foto: dpa)
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METROPOLREGION - Für die Studienanfänger in der Metropolregion gelten in den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz unterschiedliche Vorschriften zur Corona-Pandemie. Während rechts des Rheins beim Präsenzunterricht die Vorschrift 3G plus Maske auch im Hörsaal gilt, dürfen die Studierenden in der Pfalz mit der 3G-Regel die Maske am Sitzplatz abnehmen. Allerdings finden viele Lehrveranstaltungen hier weiterhin online statt.
Das Land Baden-Württemberg hat mit seiner aktuellen Corona-Verordnung das Präsenzstudium an Hochschulen und Universitäten wieder erlaubt. Als Voraussetzung gilt die Einhaltung der 3G-Regel. An Lehrveranstaltungen dürfen nur Personen teilnehmen, die entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Dazu muss in den Innenräumen eine Schutzmaske getragen werden. Die Kontaktdatenerhebung soll digital erfolgen. Angesichts der Maskenpflicht könne bei Präsenzveranstaltungen in Innenräumen der Mindestabstand unterschritten und somit Räume wieder maximal belegt werden, heißt es. Immerhin dürfen Vortragende die Maske abnehmen, wenn ein Abstand von 1,5 Metern zu den Zuhörern eingehalten wird. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass ein Testnachweis tagesaktuell sein muss und nicht älter als 24 Stunden sein darf. Wie die Hochschule Mannheim informiert, werde es ab dem 11. Oktober für die Überprüfung der Nachweise nicht mehr „die Vollkontrolle aller“, sondern ein Stichprobenmodell geben. Um in der Mannheimer Schlossuniversität an Präsenzlehrveranstaltungen teilnehmen oder an studentischen Lernplätzen arbeiten zu können, ist ab diesem Semester ein „Hörsaalpass“ vorgeschrieben. Darin wird bestätigt, dass der Universität ein 3G-Nachweis vorgelegt wurde. Während ein Impf- oder Genesenen-Nachweis nur einmal im Semester vorgelegt werden muss, besteht bei den Getesteten die Pflicht zur tagesaktuellen Bestätigung. Wie die Universität Mannheim ankündigt, müsse jeder, der bei einer Kontrolle keinen Hörsaalpass vorzeigen kann, die Präsenzlehrveranstaltung oder den Lernplatz verlassen und sich einen gültigen Hörsaalpass ausstellen lassen. Nach dem Infektionsschutzgesetz des Landes könne für das Fehlen eines 3G-Nachweises ein Bußgeld von 150 bis 1000 Euro fällig werden.
Auch bei der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg lautet die Formel für den Studienbetrieb zum Wintersemester „Präsenz mit 3G“. „Es ist an der Zeit, und die Corona-Lage in Deutschland erlaubt dies, wieder in einen geregelten Studien- und Forschungsbetrieb zurückzukehren“, freut sich Unirektor Professor Bernhard Eitel über die Normalisierung. Und verbindet dies mit dem dringenden Appell an alle Mitglieder der Universität, sich und andere durch Impfung vor dem Coronavirus zu schützen. Die Universität Heidelberg werde im Wintersemester alle ihre Studienveranstaltungen grundsätzlich in Präsenz anbieten, online-Lehrformate soll es nur noch ergänzend geben. Die Einhaltung der 3G-Regel werde in den Veranstaltungen stichprobenartig geprüft, kündigt Eitel dazu auch Kontrollmaßnahmen an. Um die Organisation für die Uni zu erleichtern, werde es eine Umfrage nach dem Impfstatus geben. Gebeten werde hier um die freiwillige Teilnahme der Studierenden. Die Auswertung soll anonym und statistisch erfolgen, teilt der Rektor mit. Erwartet werden in Heidelberg mehr als 5000 Studienanfänger.
Deutlich kleiner ist die Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft in Ludwigshafen, die in diesem Wintersemester rund 900 neue Studierende begrüßt. In Rheinland-Pfalz gelten etwas andere Regeln als östlich des Rheins. An der Hochschule Ludwigshafen erwartet die Studierenden deshalb ein Mix aus Präsenz- und Onlineveranstaltungen. Einen Vorgeschmack konnten die Studienanfänger schon bei der Begrüßung durch Hochschulpräsident Professor Dr. Peter Mudra bekommen. Während 90 von ihnen die Veranstaltung live vor Ort in der Aula und den Konferenzräumen verfolgen konnten, erlebte der Großteil der Bachelorstudierenden den Start ins akademische Leben virtuell über den Live-Stream der Hochschule. Im Studienbetrieb gilt die 3G-Zugangsbeschränkung mit Kontaktnachverfolgung. Die Studierenden registrieren ihre Anwesenheit im Hörsaal durch Scannen eines QR-Codes an der Tür. Bei der Registrierung erfolgt die Selbstauskunft über den individuellen 3G-Status. Unter Beachtung der AHA+L-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske + Lüften) können die Masken am Platz dann abgenommen werden. Die Hochschule kündigt 3G-Stichprobenkontrollen an.