Verstöße gegen Maskenpflicht werden in Mainz jetzt teuer

aus Coronavirus-Pandemie

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Die Bereiche, in denen in der Innenstadt eine Maskenpflicht gilt, sind laut Stadt Mainz "komplett ausgeschildert". Foto: Harald Kaster
© Harald Kaster

Ohne Maske in den Fußgängerzonen der Altstadt oder auf dem Bahnhofsvorplatz unterwegs? Dann droht künftig ein Bußgeld - nicht nur eine Ermahnung.

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MAINZ. Die Schonfrist ist endgültig vorbei. Seit vergangenem Mittwoch und zunächst bis zum 20. Dezember gilt in der Fußgängerzone sowie auf dem Bahnhofsvorplatz zwischen 10 und 18 Uhr eine Maskenpflicht. Der Sonntag ist ausgenommen. Bis zum Wochenende war Zeit, sich daran zu gewöhnen. Vollzugsdienst und Polizei kontrollierten zwar, beließen es letztlich aber bei einer Ermahnung. Nur bei besonders renitenten und uneinsichtigen Personen sollte ein Bußgeld verhängt werden, gab Ordnungs- und Wirtschaftsdezernentin Manuela Matz (CDU) am Freitag die Wochenend-Marschroute für den Zentralen Vollzugs- und Ermittlungsdienst, der zuständigen Abteilung des städtischen Ordnungsamtes, aus. Am vergangenen Wochenende seien auch noch keine Bußgelder verhängt worden.

„Seit Anfang dieser Woche gibt es aber keine Ausreden mehr“, so Matz. Ein Verstoß kostet 50 Euro. „Aber der überwiegende Teil verhielt sich vorbildlich.“ Zwischen 80 und 90 Prozent hätten Masken getragen. Und das bei Tausenden Passanten, die sich in der sogenannten „Black Week“ und insbesondere am „Black Friday“ in der Innenstadt tummelten. „Aber in der Praxis hat sich noch einige Fragen ergeben, die wir uns im Detail anschauen müssen. Es geht um kleine, aber wichtige Feinheiten in der Abgrenzung“, erklärt die Ordnungsdezernentin. Dazu gehöre unter anderem die Frage, wie man mit Situationen umgeht, in denen Personen etwa essen, trinken oder rauchen.

Polizei und Ordnungsamt arbeiten gemeinsam

„Eine halbe Stunde lang mit einem leeren Kaffeebecher durch die Stadt zu laufen, um einen Vorwand zu haben, ist nicht Sinn der Sache – und ist auch nicht akzeptabel.“ Deshalb werde austariert, welche Auslegungsspielräume es gibt. Das Ordnungsamt ist originär zuständig für die Kontrollen, wird dabei aber von der Polizei unterstützt. Alleine am Freitag hätten Beamte 341 Personen kontrolliert, berichtet Polizeisprecher Matthias Bockius. Bis auf eine Person hätten alle Angesprochenen freundlich und einsichtig reagiert. An die „Schonfrist“ hielt sich auch die Polizei, ermahnte bei Verstößen, ahndete diese allerdings noch nicht.

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„Aber ab diesem Montag ist das anders“, macht Bockius deutlich. Wobei der Lerneffekt schon deutlich spürbar gewesen sei. Am Mittwoch, dem Tag, als die Maskenpflicht eingeführt wurde, hätten laut Polizei noch geschätzte 60 Prozent eine Maske getragen, am Freitag bereits an die 90 Prozent.

Neben der Maskenpflicht ist das Ordnungsamt auch für die Kontrolle der jüngst erneut verschärften Auflagen im Einzelhandel zuständig. Die in der vergangenen Woche erlassene 13. Corona-Bekämpfungsverordnung der rheinland-pfälzischen Landesregierung sieht auch hier Verschärfungen vor. Ab diesem Dienstag darf in Läden mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern höchstens eine Person pro zehn Quadratmeter Fläche hereingelassen werden. Bei größeren Geschäften mit über 800 Quadratmetern darf höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter hereingelassen werden.

Bereits am vergangenen Wochenende bildeten sich vor Geschäften Schlangen. „Uns war klar, dass wir den Andrang im Weihnachtsgeschäft kanalisieren, ihm mit Regeln begegnen müssen, um trotz der vielen Menschen Sicherheit zu gewährleisten, beispielsweise über eine Maskenpflicht“, so Ordnungsdezernentin. Und auch Verstöße gegen das ebenfalls seit Mittwoch geltende Verkaufsverbot von alkoholischen Getränken in offenen Gebinden wie Glühwein habe es am Wochenende nicht gegeben. Ohnehin kam mit der Kältestreife, bei der Ausschau nach Obdachlosen gehalten wurde, ein weiterer Schwerpunkt hinzu.