Lange war unklar, wer oder was hinter dem 50.000-Euro-Geldregen vom Lerchenberg steckt. Doch nun hat sich der mutmaßliche Eigentümer der Scheine bei der Polizei gemeldet.
MAINZ. Über Tage hat in Mainz ein Regen der besonderen Art für munteres Rätselraten gesorgt: Am Montagabend waren über dem Stadtteil Lerchenberg Geldscheine im Gesamtwert von mehr als 50.000 Euro niedergesegelt. Lange war unklar, wer oder was sich hinter dem Geldregen verbirgt. Bis zum Freitagabend. Wie die Polizei jetzt mitteilt, hatte sich dann der mutmaßliche Eigentümer - "eine Person mittleren Alters" - gemeldet und im Gespräch erläutert, dass "eine besondere Ausnahmesituation" zu dem Geldregen geführt habe. Die Polizei bekräftigt, dass die Schilderungen nachvollziehbar seien und von einem legalen Besitz auszugehen ist. Die Person wird daher nach Auskunft von Pressesprecher Rinaldo Roberto ihr Geld zurückerhalten. Weitere Informationen zur Person und zum Geld will die Polizei mit Verweis auf die Persönlichkeitsrechte dieser Person aber nicht geben. Die Ermittlungen sind damit abgeschlossen.
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Die Polizei Mainz bedankt sich bei denjenigen, die gefundene Geldscheine abgegeben haben. Allerdings geht die Polizei davon aus, dass noch längst nicht alle Scheine den Weg zurückgefunden haben. Die Gesamtsumme des Geldregens liegt demnach deutlich über 50.000 Euro. Daher weist Pressesprecher Roberto im Gespräch mit dieser Zeitung darauf hin, dass es sich bei dem vermissten Geld überwiegend um 200-Euro-Scheine handele, die bei dem starken Wind, der am Montagabend herrschte, auch bis über die Lerchenberger Gemarkung hinaus getragen worden sein könnten. Personen, die noch bereits gefundenes Geld besitzen oder noch finden, werden aufgefordert, dieses abzugeben.
Geld kann auch anonym abgegeben werden
Dies sei auch anonym möglich, indem zum Beispiel das Geld in einen Umschlag gesteckt und dann in einen Briefkasten der Mainzer Polizei oder der Stadt Mainz geworfen wird. Wichtig wäre aber in diesem Fall ein kurzer Hinweis auf den Fund, damit das Geld zugeordnet und dem Eigentümer zurückerstattet werden kann.
Die Polizei weist vor diesem Hintergrund erneut daraufhin, dass das Einbehalten aufgefundener Geldscheine die Straftat einer Fundunterschlagung erfüllen kann. Diese Straftat wird ähnlich eines Diebstahls bestraft und kann sowohl eine Geld-, als auch eine Haftstrafe nach sich ziehen.