Um frühkindliche Bildung wahrnehmen zu können, gibt es nun landesweit einheitliche Regeln im Umgang mit Corona. Neben einigen altbekannten Bestimmungen gibt es auch Neuigkeiten.
MAINZ. Ab Montag gelten in Rheinland-Pfalz landesweit einheitliche Regeln für den Umgang mit Corona-Infektionen in Kindergärten. Weiterhin müsse eine ganze Betreuungsgruppe, in der sich ein Kind infiziert hat, in Quarantäne, teilte das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium mit. Mit einem negativen PCR-Test könnten nicht infizierte Kinder dann jedoch sofort wieder den Kindergarten besuchen.
Die neue Regelung schaffe Sicherheit und klare Orientierung, erklärte Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD). Außerdem würden damit der Infektionsschutz aller in den Kindertagesstätten und das Recht der Kinder auf frühkindliche Bildung bestmöglich vereinbart. Bisher hat das jeweils zuständige Gesundheitsamt individuell festgelegt, wie die Kindertagesstätten vorzugehen haben und welche Kinder in Quarantäne müssen.
„Der PCR-Test ermöglicht, dass für die Kinder ein frühzeitiger Kita-Besuch wieder möglich ist. Wir stellen damit sicher, dass die Kitas weiterhin ein sicherer Ort bleiben“, so Gesundheitsminister Clemens Hoch. Bei besonderen Infektionslagen und neuen Virusvarianten lasse die neu erlassene Verordnung allerdings zu, strengere Regelungen zu treffen. Auch für die Schulen in Rheinland-Pfalz sollen die Regelungen zur Absonderung und Quarantäne in der kommenden Woche gemeinsam mit der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung beraten und erneut angepasst werden.
Von epd