Dass die "wiederkehrenden Straßenbeiträge" in Schöffengrund kommen, dürfte so gut wie sicher sein. Zumindest haben die Fachausschüsse schon mal den Weg geebnet. Anwohnern...
. SCHÖFFENGRUND-SCHWALBACHDie Anlieger der Friedenstraße in Niederwetz können hoffen, dass die grundhafte Erneuerung ihrer Straße nach der neuen "Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge" in Rechnung gestellt wird.
Am Mittwochabend stimmten die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses und des Ausschusses für Bau und Verkehr einstimmig für die vorgelegte neue Satzung. Jetzt muss sie noch in der Gemeindevertreterversammlung verabschiedet werden. Bürgermeister Michael Peller (parteilos) berichtete, die Gemeinde habe auf eine schnelle Aufstellung der Satzung gedrängt, um die Abrechnung der Straßenbaumaßnahme in Niederwetz nicht mehr nach der alten Satzung erledigen zu müssen.
Das bisherige System, die Gesamtkosten für eine grundhafte Erneuerung oder das Anlegen einer neuen Straße nur den direkten Anliegern in Rechnung zu stellen, war nicht nur in Schöffengrund, sondern auch landes- und bundesweit in die Kritik geraten.
Im Juni waren 400 Interessierte zur Bürgerversammlung in die Sport- und Kulturhalle gekommen, um über die Neuorientierung bei den Straßenbeiträgen mitzudiskutieren. Zwei Varianten haben sich in den vergangenen Monaten durchgesetzt: Etliche Kommunen legen die Kosten inzwischen über die Grundsteuer auf alle Bürger um. Andere haben sich für Abrechnung in Form von wiederkehrenden Beiträgen entschieden. In Schöffengrund hatten sich die Gemeindevertreter nach langer Diskussion auf die wiederkehrende Beiträge festgelegt.
In der gemeinsamen Sitzung der beiden Ausschüsse stellte Thomas Becker von der Kommunal-Consult Becker die neue Satzung vor. Diese lege die Mustersatzung des hessischen Städte- und Gemeindebundes zugrunde und sei in einigen Punkten für Schöffengrund angepasst worden. "Jetzt unterstellt man, dass es eine innerörtliche Anlage ist und alle einen Vorteil davon haben, nicht nur die direkten Anlieger", erläuterte Becker.
Dazu habe man sogenannte Abrechnungsgebiete gebildet, in denen alle Straßen eines Ortsteils zusammengefasst wurden. Die Kosten für die Hausbesitzer werden nach Vollgeschossen berechnet, so der Referent. Eine Villa habe in der Regel weniger Anfahrtverkehr als ein Mehrfamilienhaus.
Anders als die Wohngebiete werden die Gewerbegebiete in Laufdorf, Schwalbach und Oberwetz nach der vorgelegten Satzung abgerechnet. Aussiedlerhöfe unterliegen nicht der neuen Satzung. Das war auch in der alten Fassung vom 24. März 2003 so. Werden Straßen komplett neu angelegt, tragen die Bürger 90 Prozent der Kosten, während die Gemeinde zehn Prozent übernimmt. Bei der Erneuerung bestehender Straßen werden den Bürgern anteilig 75 Prozent in Rechnung gestellt. Die Gemeinde hat dann die fehlenden 25 Prozent zu tragen. Die Grundstücksbesitzer können höchstens alle 25 Jahre erneut zur Kasse gebeten werden.
Interessengemeinschaft fordert Abschaffung
Fraktionsübergreifend wurde die vorgelegte Satzung begrüßt, die eine über mehrere Jahre andauernde Diskussion zum Abschluss bringen soll. Die Interessengemeinschaft "Schöffengrund gegen Straßenbeiträge" fordert weiterhin die grundsätzliche Abschaffung der Straßenbeiträge.
Bürgermeister Peller wies bereits im vergangenen Jahr darauf hin, dass eine Umlage der Kosten auf die Grundsteuer etwa 25 Punkte ausmache, deren Hebesatz liege aber bereits bei 520 Prozent.
Die finale Entscheidung darüber, ob die neue Satzung wirksam wird, treffen die Gemeindevertreter voraussichtlich in der Sitzung am Donnerstag, 27. Februar.