Das Wetzlarer Amtsgericht hat einen 23-jährigen Mann aus Braunfels wegen des Besitzes von kinderpornografischen Film- und Bilddateien zu einer Geldstrafe verurteilt
BRAUNFELS/WETZLAR. Das Wetzlarer Amtsgericht hat einen 23-jährigen Mann aus Braunfels wegen des Besitzes von kinderpornografischen Film- und Bilddateien zu einer Geldstrafe von 750 Euro (50 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der junge Mann, derzeit von staatlicher Unterstützung lebend, insgesamt zwei Film- und zwei Bilddateien von kinderpornografischem Material besessen hat. Laut Staatsanwalt Dr. Heiko Heppe war eine überregionale WhatsApp-Gruppe mit dem Namen "Geile Gruppe 6.0" aufgeflogen, die Kinderpornos verschickt habe. Der Braunfelser sei dabei ins Visier der Ermittler geraten, weil er ebenfalls auf der Mobilfunkliste der geschnappten Haupttäter stand. Bei einer richterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchung im April 2018 sei von Kriminalbeamten bei dem jungen Mann belastendes Material gefunden worden. Bei der Auswertung von Mobiltelefon, Laptop und Festplatte des Angeklagten entdeckten Experten des Polizeipräsidiums Mittelhessen die abgespeicherte Film- und Bilddateien, die auf drastische Art und Weise den Missbrauch von Kindern zeigen.
Die Aufnahmen würden, so der Anklagevertreter, unbekleidete Kinder, deutlich unter 14 Jahren, in obszönen Stellungen zeigen. "Ich bin von einer mir unbekannten Gruppe über WhatsApp eingeladen worden. Die Nummer habe ich nicht gekannt", so der lediglich im Vorfeld des Prozesses anwaltlich beratene Angeklagte zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft. Er will sich die Bilder nicht angeschaut und sich keine weiteren Gedanken über die Sache gemacht haben.
Milde Strafe wegen eines Geständnisses
Allerdings musste der junge Mann sich vorwerfen lassen, dass er die Dateien der Gruppe auf andere Medien abgespeichert hatte. Warum er dies tat, konnte er den Justizvertretern nicht plausibel erklären. Wegen dem geringen Bildmaterial und seinem Geständnis kam der 23-Jährige mit einer milden Bestrafung davon.
Die Vorsitzende Richterin sah unverantwortliches Verhalten und bemängelte, dass er trotz angeblicher Unkenntnis der "Geile Gruppe 6.0" die Daten auf seinen Laptop gezogen habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.