Prozessauftakt gegen Marcus Held erneut verlegt

Der Prozessauftakt gegen Marcus Held wurde erneut verlegt. Archivfoto: Torsten Boor

Im Strafverfahren gegen den ehemaligen Bürgermeister der Stadt Oppenheim und andere geht es um den Verdacht der Untreue, des Betrugs und der Bestechung und Bestechlichkeit.

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OPPENHEIM. Der Prozess gegen Marcus Held wird erneut verschoben. Wie das Mainzer Landgericht am Freitag mitteilte, soll das Strafverfahren gegen den früheren Bürgermeister der Stadt Oppenheim und zwei Mitangeklagte nun am 4. Mai statt am 2. März beginnen.

Aufschub wegen aktueller Situation

Das Landgericht begründet den Aufschub mit entsprechenden Anträgen der 81 und 83 Jahre alten Mitangeklagten, die sich auf ihr „pandemiebedingt akut erhöhtes Gesundheitsrisiko“ berufen hätten. „Hintergrund ist deren individuelle Gefährdungssituation in der weiterhin fortbestehenden Pandemielage“, teilt das Gericht mit. Nach Ansicht der Strafkammer wäre es derzeit „selbst unter Einhaltung der sonst ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen“ mit einem „unvertretbaren Risiko“ verbunden, die beiden der höchsten Risikogruppe angehörenden Mitangeklagten der Situation eines voll besetzten Gerichtssaals auszusetzen.

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Laut Gericht sind die beiden Mitangeklagten noch nicht gegen Corona geimpft. Eine Immunisierung habe trotz bereits erfolgter Anmeldung wegen der herrschenden Impfstoffknappheit bislang nicht erfolgen können. Da die Landesregierung in Aussicht gestellt habe, dass eine Impfung aller über 80-Jährigen bis April durchgeführt werden könne, habe die Kammer die Verlegung des Prozessbeginns auf Anfang Mai als „angemessen“ erachtet – zumal die weiteren zehn Verhandlungstage deutlich enger getaktet wurden als bislang. „Diese straffere Terminierung ermöglicht es der Kammer, dem Verfahren sehr zügig Fortgang zu geben. Eine wesentliche Verzögerung ist daher im Gesamten nicht zu erwarten“, erklärt das Landgericht.

Bereits der zweite Aufschub

Der 43 Jahre alte SPD-Bundestagsabgeordnete und frühere Oppenheimer Bürgermeister Marcus Held muss sich wegen Untreue, Betrugs, Bestechlichkeit und Verstoßes gegen das Parteiengesetz verantworten. Den beiden mitangeklagten Immobilienvermittlern werden Betrug und Bestechung vorgeworfen. Das Trio soll bei Grundstücksgeschäften in einem Oppenheimer Neubaugebiet gemeinsame Sache gemacht haben. Der Vorwurf: Die Immobilienmakler kassierten auf Betreiben Helds von der Stadt üppige Maklercourtagen, dafür flossen fast 25000 Euro in die Wahlkampfkasse des SPD-Bundestagsabgeordneten.

Der jetzige Aufschub ist bereits die zweite Prozessverschiebung. Ursprünglich hätte die Gerichtsverhandlung gegen Held und seine Mitangeklagten am 1. Dezember beginnen sollen. Damals war sie – ebenfalls mit Hinweis auf die Corona-Pandemie – auf den 2. März verlegt worden.