Amtsgericht verurteilt Mann wegen Verbreitung von Kinderpornos

Das Amtsgericht hat einen über 40-jährigen Mann aus dem Kreis Bad Kreuznach wegen Verbreitung von Kinderpornografie zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monate...

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KREIS BAD KREUZNACH. Einer seiner Kontakte nannte sich Weintraube. Ein anderer Thomas. Sie und sechs weitere Nutzer empfingen im Jahr 2016 kinderpornografische Bilder und Videos. Verschickt von einem Mann aus einer Soonwaldgemeinde. Über den Nachrichtendienst Skype teilte er mehrfach das strafbare Material im Internet. Zu sehen: Kinder, Jungs und Mädchen, zwischen fünf und 13 Jahren. Dafür wurde der Angeklagte nun nach einem Geständnis vom Amtsgericht zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.

Während die Staatsanwaltschaft die schwer erträgliche Anklageschrift mit den Inhalten der insgesamt 13 verschickten Videos und Fotos vorlas, zeigte der Beschuldigte, geboren 1976 in Idar-Oberstein, keinerlei Reaktion. Schlaff hingen seine Arme an ihm herab, leer blickte er in Richtung Staatsanwalt. Vor allem die Frage nach dem „warum?“ stand während der einstündigen Verhandlung im Mittelpunkt. Ist der Angeklagte einfach ein Perverser, ein krankhafter Pädophiler? Oder haben ihn auch die sozialen Umstände gepaart mit fehlender Intelligenz zu seinen Taten verleitet?

Als eines von vier Kindern besuchte der Angeklagte in den 80er Jahren die Sonderschule, machte anschließend seinen Hauptschulabschluss. Es folgte eine Ausbildung zum Koch, inzwischen arbeite er als Küchenhilfe, erzählte der Angeklagte vor Gericht. Derzeit lebt er alleine in einer Drei-Zimmer-Wohnung. 300 Euro Miete warm. Ledig, keine Freunde, noch nie eine feste Partnerin, sozial isoliert. Vor Gericht sagte sein Anwalt: „Nur über das Internet stand mein Mandant mit anderen Menschen in Kontakt. Durch den wechselseitigen Austausch von pornografischen Bilder war er in diesem Kreis auf einmal wer, erfuhr soziale Anerkennung.“

„Ich wollte nur eine Frau kennenlernen im Internet“

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Angefangen habe mit den Kinderpornos alles 2008, richtig exzessiv wurde der Konsum ab 2015, beschrieb der Angeklagte. „Ich wollte ursprünglich nur eine Frau kennenlernen im Internet.“ Deshalb meldete er sich 2008 bei Chatroulette an, eine Internetplattform zum zufälligen Kennenlernen von Menschen. Dort geriet er angeblich unbeabsichtigt in pädophile Kreise. Seine Begründung vor Gericht, er habe das Material lediglich gesammelt, um es irgendwann einmal gebündelt der Polizei zu übergeben, glaubte ihm die Staatsanwaltschaft nicht. Bei einer Hausdurchsuchung im Juni 2016 stellten die Beamten einen Computer mit 205 kinderpornografischen Videos und Fotos sicher sowie einen Laptop mit SD-Speicherkarte mit 83 jugendpornografischen Inhalten. Vor Gericht räumte der Angeklagte ein: „Das ist eine Sauerei, stimmt.“ Inzwischen sei er froh, dass „der Ballon geplatzt ist, wer weiß, was sonst noch passiert wäre?“

Als Zeugin war trotz Geständnis eine Kriminalbeamtin geladen, die bei der Hausdurchsuchung 2016 mit vor Ort war. Sie stellte fest, dass dem Angeklagten jegliches Unrechtsbewusstsein fehle – vermutlich aus mangelnder Intelligenz. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung soll er einem anderen Beamten gesagt haben: „Bei den Videos wäre nichts Schlimmes dabei, das hat doch jeder auf dem Rechner.“

Aufgrundessen forderte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Weil der Angeklagte aber geständig und bislang nicht vorbestraft war, in einem festen Arbeitsverhältnis steht, sprach sich der Staatsanwalt für eine Bewährungsstrafe aus für einen Bewährungszeitraum von drei Jahren. Zudem forderte er eine Zahlung von 3000 Euro an den Kinderschutzbund. Das Amtsgericht folgte in seinem Urteil allen Forderung. Das Urteil ist rechtsgültig.