An diesem Donnerstag endet die Maskenpflicht in Darmstadts Bussen und Bahnen, in Arztpraxen und Kliniken gilt sie noch. Auch die TU setzt die Maskenpflicht aus.
Darmstadt. Am Donnerstag, 2. Februar, endet die Corona-Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Das gilt für Fernzüge, aber auch für Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Aber wie gehen die anderen Enrichtungen damit um? Was passiert an den Hochschulen, in Arztpraxen, im Alicehospital oder Klinikum Darmstadt? Werden sie von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und weiterhin auf das Tragen einer Maske pochen?
Viele Patienten tragen aus Selbstschutz eine Maske
In den Arztpraxen gilt immer noch die FFP2-Maskenpflicht, auch fürs Personal. „Wir haben so gut wie keine Patienten, die ohne Mund-Nasen-Schutz zu uns kommen und Diskussionen wegen der Maskenpflicht haben wir bisher so gut wie keine führen müssen – zum Glück“, sagt Dr. Johann Trutz, Facharzt für Allgemeinmedizin. In der Praxis würden in relativ kurzer Zeit viele Menschen mit unterschiedlichen Anliegen und Erkrankungen aufeinandertreffen. Doch die Patienten seien diszipliniert. Trutz vermutet, dass sie auch dann die Masken auflassen würden, wenn die Maskenpflicht in Arztpraxen abgeschafft wird. „Einfach aus Selbstschutz.“
„Wenn die Pflicht fällt, werden wir es so handhaben, dass wir in der warmen, infektärmeren Zeit, keine generelle Maskenpflicht ausrufen werden“, sagt Kinderarzt Dr. Matthias Hachmann. Anders sehe es in der Akutsprechstunde aus, zu der auch Kinder mit Atemwegserkrankungen kämen. „Da werden wir dann eine Maske verlangen.“ Falls es zu einer neuen Infektionswelle komme, müsse man die Maßnahmen ohnehin wieder neu anpassen. „Nächste Wintersaison werden wir voraussichtlich wieder Masken einführen.“ Das schütze das Personal, Kinder und deren Eltern.
Maskenpflicht in den Kliniken bleibt
Auch in den Kliniken besteht weiter Maskenpflicht. „Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz, welches noch bis zum 7. April gültig ist“, erklärt Manfred Fleck, Pressesprecher von Alice-Hospital und den Kinderkliniken Prinzessin Margaret. Aktuell gebe es keine Probleme, was das Tragen von Masken angehe. „Wir befürchten jedoch, dass es mit dem Wegfall der Rechtsverordnung keine Akzeptanz mehr geben wird.“ Ähnlich ist die Lage im Klinikum Darmstadt. Auch dort berichten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von einer „gleichbleibenden Akzeptanz“ auf den Stationen.
Problematisch ist laut Fleck jedoch, dass die Kliniken nach dem Infektionsschutzgesetz nur von Personen betreten werden dürfen, die einen Testnachweis vorlegen. „Allerdings endet die Testverordnung zum 28. Februar. Dies bedeutet, dass die vorgesehenen Schnelltests auf Covid-19 gegebenenfalls nicht mehr finanziert werden.“ Der Betreiber des Schnelltestzentrums an der Grafenstraße beim Klinikum hat bereits auf das Ende der Maskenpflicht im Alltag reagiert und das Testzentrum geschlossen.
Wir werden die entsprechenden Hinweise in den Fahrzeugen und an den Haltestellen entfernen und das Tragen der Maske nicht mehr kontrollieren.
Wer in Darmstadt mit Bussen und Bahnen von Heag Mobilo unterwegs ist, kann ab Donnerstag ohne Maske einsteigen. „Da die hessische Landesregierung die Aufhebung der Maskenpflicht beschlossen hat, gilt diese auch in unseren Bussen, Bahnen und im HeinerLiner nicht mehr. Wir werden die entsprechenden Hinweise in den Fahrzeugen und an den Haltestellen entfernen und das Tragen der Maske nicht mehr kontrollieren“, sagt Lennart Sauerwald, Sprecher von Heag Mobilo. „Bereits 2021 hat eine Studie der Charité ergeben, dass die Nutzung des ÖPNV nicht zu einem erhöhten Infektionsrisiko führt. Es steht aber natürlich jedem Fahrgast frei, weiterhin in Bus und Bahn eine Maske zu tragen, gerade bei Erkältungssymptomen. Daher werden wir nicht explizit auf das Ende der Maskenpflicht hinweisen.”
Auch in anderen Bereichen fällt die Maskenpflicht
Die Technische Universität Darmstadt (TUD) hebt am Donnerstag die Maskenpflicht in ihren Gebäuden sowie in der Universitäts- und Landesbibliothek auf. „Damit orientiert sie sich an der aktualisierten Beurteilung der Gefahrenlage durch die Landesregierung“, sagt eine Sprecherin. Da an der Universität täglich viele Menschen in schnell wechselnden Konstellationen zusammenkommen, bestehe weiterhin ein Infektionsrisiko. „Daher empfiehlt die TU dringend, weiterhin medizinische Masken in den Innenräumen zu tragen, auch wenn dies künftig nicht mehr vorgeschrieben ist.“
An der Hochschule Darmstadt (HDA) besteht bereits seit zwei Monaten keine Maskenpflicht mehr. „Die erfreuliche Pandemiesituation hat dazu beigetragen, dass unser Corona-Planungsstab bereits im Dezember beschlossen hatte, die Maskenpflicht in Lehrveranstaltungen nicht zu verlängern“, sagt HDA-Sprecher Simon Colin. „Dort galt sie noch, da wir die Räume in Präsenz wieder voll besetzt haben und ein Abstand von mindestens 1,5 Metern nicht immer eingehalten werden kann.“ Seit Januar nun können Studierende selbst entscheiden, ob sie in Lehrveranstaltungen eine Maske tragen möchten. „Wir empfehlen weiterhin das Tragen einer Maske, sollte der Abstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden können“, so der HDA-Sprecher. Weiterhin eingesetzt werden können auf Wunsch auch CO2-Ampeln zur Kontrolle der Luftqualität in Innenräumen, mit der die Hochschule großflächig ausgestattet wurde.