Ziemlich idyllisch: Hier zwischen Zotzenbach und Mörlenbach könnte das neue interkommunale Gewerbegebiet entstehen. Foto: Sascha Lotz
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RIMBACH - Die Gründung des „Interkommunalen Entwicklungsverbands Weschnitztal“ ist nach Auffassung des Rimbacher Gemeindevorstands „zweckmäßig und geboten“. Ziel eines Bürgerbegehrens hingegen ist es, diesen Zweckverband zu verhindern. Neben ihrem Bekenntnis weisen Bürgermeister Holger Schmitt (CDU) und die Beigeordneten den Vorwurf zurück, im Zusammenhang mit der Planung des Gewerbegebiets seien Informationen zurückgehalten worden. Ein solcher Vorwurf war in der vergangenen Woche aus der Ankündigung der CDU-Fraktion herauszuhören, die eigene Haltung pro Gewerbegebiet überdenken zu wollen (wie berichtet).
Der Gemeindevorstand argumentiert, mit dem Zweckverband werde lediglich der formale Rahmen für eine weitere Zusammenarbeit der drei beteiligten Gemeinden Rimbach, Fürth und Mörlenbach vereinbart. Immer wieder werde das „Kirchturmdenken“ kritisiert. Auch aus Sicht der Bürger sei der interkommunale Verband „ein zukunftsfähiger Ansatz für eine gemeinsame Entwicklung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, zur Sicherung des Einkommens vieler Bürger sowie von Steuereinnahmen der Kommunen und zur Entwicklung des allgemeinen Wohlstands innerhalb des Weschnitztales“.
Der Gemeindevorstand zeigt sich deshalb laut Schmitt verwundert, dass sich das Bürgerbegehren nicht etwa direkt gegen das seit Jahren geplante Gewerbegebiet richtet, sondern gegen den Beschluss der Gemeindevertretung vom 28. Juni, dem Zweckverband beizutreten.
DREI SIND SICH EINIG
In der Rimbacher Gemeindevertretersitzung am 28. Juni wurde die Entscheidung zur Gründung eines interkommunalen Zweckverbands getroffen. Gleichlautende Beschlüsse wurden in Mörlenbach und in Fürth gefasst.
Ziel des Zweckverbands ist es, die künftige Zusammenarbeit der drei Gemeinden auf Grundlage der rechtswirksamen vorbereitenden Bauleitpläne (Flächennutzungspläne) zu regeln. Die vorgelagerte Behandlung bezüglich der Flächennutzungspläne in Rimbach und Mörlenbach durch die jeweiligen Gemeindevertretungen bleiben davon unberührt. (ai)
Verweis auf andere erfolgreiche Kooperationen
Unabhängig von dem skizzierten Gewerbegebiet zwischen dem Rimbacher Ortsteil Zotzenbach und Mörlenbach solle der Zweckverband auf die Zukunft ausgerichtet sein. Das bedeutet laut Gemeindevorstand: Sollte der Standort nicht realisierbar sein oder am Ende ein anderes Gebiet favorisiert werden, sei dies im Einvernehmen mit den Nachbargemeinden möglich. Dem Entwurf des Landesentwicklungsplans sei zu entnehmen, dass Gewerbegebiete nur noch nach interkommunalen Absprachen ausgewiesen werden sollen. Deshalb ist aus Sicht des Rimbacher Gemeindevorstandes eine Mitwirkung im Zweckverband unabhängig von konkreten Plänen sinnvoll. Als Beleg für den Erfolg interkommunaler Zusammenarbeit werden die Institutionen genannt, in denen Rimbach seit Jahren mitwirkt: Abwasserverband Oberes Weschnitztal, Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB), die Ordnungspolizei und das Breitbandprojekt Ikbit.
Zum Vorwurf, der Gemeindevorstand habe sogar dem Parlament Informationen vorenthalten, heißt es, das Verfahren sei „vollständig transparent“. Die Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan lägen seit August 2016 vor und würden bearbeitet. Ziel sei es, dieses Verfahren bis Ende des Jahres abzuschließen. Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und andere Stellungnahmen wurden auf der Internetseite der Gemeinde Rimbach veröffentlicht. Dies sei deshalb Mitte August geschehen, weil der Bebauungsplan für das bestehende Gewerbegebiet „L 3409“ geändert wird.
Die Gemeindevertretung hat – ebenfalls am 28. Juni – den entsprechenden Beschluss gefasst. Deshalb seien aufgrund von Gesetzesänderungen die Stellungnahmen veröffentlicht worden, heißt es weiter. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass das, was die Einwender schreiben, unkommentiert veröffentlicht wird, damit sich die Bürger ein eigenes Bild machen können. Unabhängig davon sehen die Gesetze vor, dass sich zunächst die Verwaltung, danach der Bauausschuss und die Gemeindevertretung mit den Stellungnahmen auseinandersetzen. Erst nach diesen Beratungen werden Beschlussvorlagen formuliert. Bürgermeister und Beigeordnete erinnern daran, dass Träger öffentlicher Belange meist kritisch sind. Wer nichts einzuwenden hat, äußere sich normalerweise nicht. So könne auf den ersten Blick ein verzerrtes Bild entstehen.
Der Gemeindevorstand ist deshalb der Auffassung, dass eine Entscheidung über das Gewerbegebiet erst getroffen werden kann, wenn alle Stellungnahmen geprüft und – falls nötig – weitergehende Untersuchungen abgeschlossen sind. Weiter heißt es: „Wie das Gebiet letztlich aussieht, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Das müssse das weitere Verfahren zeigen.“