So ist es erlaubt: Das Anbringen von Wahlplakaten an Baumumrandungen ist nach Auskunft des Ordnungsamtes nicht zu beanstanden, an den Bäumen selbst hingegen schon. Foto: Thorsten Gutschalk
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BÜRSTADT - (aheu). Auch im „smarten Zeitalter“, also durch die Strategie, über digitale Kanäle mögliche Wähler anzusprechen, hat das gute alte Wahlplakat noch lange nicht ausgedient. Dies ist in Bürstadt vier Wochen vor der Bundestagswahl nicht anders, wenn weiß-rote, grüne oder auch blaue Wahlplakate die Innenstadt zieren. Besonders hoch im Kurs ist dabei Wahlwerbung an Stellen, die von Autofahrern, Radlern und Passanten begutachtet werden sollen.
Ein Zwischenfall hat dabei nun den Ortsverbandssprecher der Bürstädter AfD, Alexander Noll, erzürnt. Er will beobachtet haben, wie „verbindliche Regeln“ missachtet worden seien. Dabei will Noll gesehen haben, dass Plakate von CDU und Grüne bis vor einigen Tagen nicht ordnungsgemäß angebracht worden seien. Corpora delicti, also die „Beweisstücke“, seien mehrere Plakate der Union und der Grünen gewesen, die an Bäumen befestigt worden seien, konkret auf Höhe des VfR-Stadions sowie an der Bubenlache. Insbesondere die Union „meint offenbar, aus ihrer jahrzehntelangen Alleinherrschaft Sonderrechte ableiten zu können“, ätzt Noll in einer Pressemitteilung. Dass die CDU aber gar nicht allein in Bürstadt regiert, vernachlässigt er darin geflissentlich.
Der AfD-Politiker hat daraufhin beim Ordnungsamt Meldung gemacht, was Leiter Rainer Stöckel auf Nachfrage bestätigt. „Die Plakate sind inzwischen entfernt und die Parteien nochmals in der Frage der Anbringung von Wahlwerbung sensibilisiert worden“, erklärte der Ordnungsamtsleiter weiter.
Allerdings gebe es durchaus feine Unterschiede, was erlaubt und was nicht erlaubt ist. An Baumumrandungen beziehungsweise Holzpfählen, die um einem Baumstamm herum angebracht sind, dürften laut Ordnungsamt Plakate sehr wohl angebracht werden. CDU-Vorsitzender Alexander Bauer wollte die Einlassungen Nolls nicht kommentieren.