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URL: http://www.buerstaedter-zeitung.de/region/buerstadt/9314362.htm

Bürstädter Zeitung

Bürstadt 

Droht sogar der Abriss?

27.08.2010 - BÜRSTADT

Von Matthias Rebsch

SOLARWAND Bebauungsplan vom Verwaltungsgericht Kassel für unwirksam erklärt



Erfolg für Erna und Richard Schöcker: Das Bürstädter Ehepaar hat gegen die Solarwand im Sonneneck geklagt und nun vom Verwaltungsgericht Kassel Recht bekommen. Der Bebauungsplan wurde für unwirksam erklärt. Im schlimmsten Fall droht der Solarwand, dem Vorzeigeobjekt der Sonnenstadt Bürstadt, der Abriss.

Soweit ist es noch nicht. Aber das Szenario, dass die Bagger kommen könnten, ist zumindest nicht ausgeschlossen. Vorausgegangen ist ein mittlerweile über drei Jahre andauernder Streit zwischen den Bewohnern des Sonnenecks und der Stadt Bürstadt. Vor dem Bau der Fotovoltaikanlage gab es bereits bei Infoabenden heftige Diskussionen. Der Vorwurf: Die Wand schränke die Lebensqualität der Anwohner ein. Sie stelle eine Gefährdung für spielende Kinder dar. Sie reflektiere Lärm, der aus dem Wohngebiet kommt ebenso wie Sonnenlicht. Dass Letzteres der Fall ist, bestätigt Günter Stalf, Anwohner der Sonnenstraße. Bei ungünstigen Verhältnissen wird das Licht direkt in seine Küche geleitet. Und mit diesem Problem in der Sonnenstraße kämpft nicht nur er.

Ortslandwirt Richard Schöcker sagt: „Den Anwohnern wurden Versprechungen wie zum Beispiel ein Kinderspielplatz gemacht. Als dann alle Grundstücke verkauft waren, hat man einfach den Bebauungsplan geändert und die Solarwand errichtet.“ Einen Einspruch der Anwohner, die sogar eine Unterschriftenaktion gestartet hatten, habe die Stadt abgewiesen. Nun ist Schöcker sauer: Er sagt klipp und klar: „Wir wollen, dass das Ding abgerissen wird.“ An eine Begrünung der Anlage glaubt er nicht: „Die würde ihr ja das Licht nehmen.“

Die Vertreter der Stadt Bürstadt haben das Urteil vor Ort erfahren. Bürgermeister Alfons Haag, Stadtbauamtsleiter Frank Lindemann, Umweltbeauftragter Micha Jost sowie deren Anwalt und zwei Vertreter der Projektgruppe weilten am Donnerstagmorgen in Kassel. Haag bestätigte gegenüber unserer Zeitung das Urteil, Näheres konnte er aber noch nicht sagen: „Uns liegt noch keine schriftliche Urteilsbegründung vor.“ Alles Weitere könne erst dann beschlossen werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Parteien können bis einen Monat nach dem Empfang der Begründung Rechtsmittel einlegen. Dann würde der Fall vor das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig kommen. Möglich ist es allerdings auch, dass der fehlerhafte Bebauungsplan geheilt, also nachgebessert wird. Richard Schöcker vermag nicht zu sagen, was mit der Wand geschehen wird. Seinen nächsten Schritt hat er sich jedoch schon überlegt: „Wir werden mit dem Urteil im Rücken nun gegen die Baugenehmigung vorgehen.“

Eingeschränkte Lebensqualität: Die Solarwand reflektiert das Licht genau in die Häuser der Anwohner. 	Foto: AfP Asel

Eingeschränkte Lebensqualität: Die Solarwand reflektiert das Licht genau in die Häuser der Anwohner. Foto: AfP Asel


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