Die Berufung zum Erben erfolgt in der Regel ohne dessen Mitwirkung. Mit Entstehen der Erbenstellung übernimmt der Erbe den vollständigen Nachlass. Das heißt: Er bekommt die Vermögensgegenstände,...
17. Mai 2012 14:19 Uhr
URL: http://www.buerstaedter-zeitung.de/ratgeber/trauer/rechtliche_vorkehrungen/index.htm