Welche Klauseln führen zu Streit?
30.01.2012 - MAINZ
Von Marcus Preu
MIETVERTRÄGE Fragen zu Schönheitsreparaturen und Tierhaltung sind oftmals strittig
Worüber streiten sich Mieter und Vermieter am häufigsten? Neben den Fragen zum Mietvertrag und zu den Betriebskosten sind Schönheitsreparaturen der Grund, eine Beratung des Mietervereins in Anspruch zu nehmen. „Schönheitsreparaturklauseln führen eindeutig zu Streitigkeiten“, bestätigt auch Gerold Happ, Jurist bei der Eigentümerschutzvereinigung Haus & Grund. Wie lässt sich Streit zwischen Vermieter und Mieter vermeiden - und was gilt im Falle einer unwirksamen Klausel im Mietvertrag?
Schönheitsreparaturen: In der Regel werden Mieter vertraglich dazu verpflichtet, Schönheitsreparaturen zu übernehmen, diese Pflicht wird also auf den Mieter abgewälzt. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht. Eigentlich sollen die Erhaltungspflichten des Vermieters mit der Mietzahlung an ihn abgegolten sein. Sehr häufig sind diese Klauseln aber Anlass zum Streit, oft sind sie auch schlicht unwirksam. Daher sind inzwischen zahlreiche Urteile zu Schönheitsreparaturen ergangen. Warum also nicht einfach auf diese strittige Klausel verzichten? „Dagegen spricht, dass der Vermieter in diesem Fall die Schönheitsreparaturen selbst vornehmen muss. Das heißt, er würde hierfür regelmäßig in die Wohnung kommen müssen. Zudem besteht die Gefahr, dass die Mieter weniger sorgfältig mit der Wohnung umgingen, da die Kosten für die Schönheitsreparaturen nicht mehr separat bei ihnen anfallen“, argumentiert Gerold Happ von Haus & Grund. Mietrechtsanwälte hingegen halten es für sinnvoller, diese Kosten in die Miete einzurechnen und gesondert auszuweisen. Der Mustermietvertrag des Deutschen Mieterbundes beinhaltet daher keine Schönheitsreparaturklausel.
Weitere strittige Klauseln: Auch andere Vertragsklauseln geben Anlass zum Streit. „Angaben im Mietvertrag zur Wohnungsgröße sind häufig falsch. Daneben sind Kündigungsfristen, Kündigungsausschluss oder Kündigungsverzicht häufig unwirksam geregelt“, sagt Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mieterbundes. Auch Fragen der Tierhaltung sind strittig. So dürfen zwar Hunde und Katzen untersagt werden. Ein umfassendes Verbot der Tierhaltung ist jedoch unwirksam, wenn es sich um Kleintiere wie Hamster oder Goldfische handelt, von denen keine Störung ausgeht.
