KRONBERG - Rund zweieinhalb Jahre nach dem Einsturz einer Restaurantterrasse ist der Kronberger Opel-Zoo zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadenersatz verurteilt worden. Das klagende Ehepaar erhalte insgesamt rund 13 000 Euro, sagte eine Sprecherin des Frankfurter Landgericht am Montag. Der Zoo habe als Eigentümer des Grundstücks seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, weil er die Holzterrasse nicht ausreichend gewartet habe. Die Terrasse war im August 2015 teilweise eingestürzt, sieben Menschen wurden verletzt.
Das Ehepaar hatte auch das Restaurant verklagt, diese Klage wurde jedoch abgewiesen. Das Urteil, das am Freitag verkündet wurde, ist noch nicht rechtskräftig.
Bei dem Unglück war auch ein großer Grill umgekippt, heißes Fett und Öl spritzten auf den Oberkörper der Ehefrau. Sie erlitt mittlere Verbrennungen sowie eine Schädelprellung. Ihr Mann verletzte sich leicht am Knie. Die Terrasse war damals erst wenige Jahre alt gewesen. Ein Gutachter stellte nach dem Unglück fest, dass ein Holzbalken morsch war.
Suche nach dem Schuldigen
In dem Prozess hatten beide Beklagten jegliche Schuld von sich gewiesen. Ursache des Unglücks sei ein versteckter Baumangel gewesen, der von außen nicht erkennbar gewesen sei, hieß es. Die Schuld liege bei dem Bauleiter und der für den Holzbau zuständigen Fachfirma. Das Gericht schlug vergeblich einen Vergleich vor, danach hätte der Zoo 4000 Euro an das Ehepaar bezahlen sollen.
Nach dem Unglück war bereits gegen den Bauleiter wegen Baugefährdung und fahrlässiger Körperverletzung ermittelt worden, das Verfahren wurde gegen die Zahlung von 9000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt.
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